Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Bruchsal finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Bruchsal

Rechtsanwalt Srdjan Panzalovic
Wilderichstraße 9
76646 Bruchsal

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Bruchsal!

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Dabei kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Eine anwaltliche Beratung kann vielleicht helfen, die Wohnung zu behalten. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in Bruchsal kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. In Bruchsal gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein in Bruchsal ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Bruchsal das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Bruchsal bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Für nähere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit brauchen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anzuklicken. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.