Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Eching finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Eching

Rechtsanwalt Karl-Heinz Seitz
Obere Hauptstraße 1 a
85386 Eching

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Eching kann sie beantworten.

In einer Erbengemeinschaft ist man nicht freiwillig – und oft sind die Mitglieder nicht einer Meinung. Anwaltliche Hilfe kann dafür sorgen, klare Verhältnisse zu schaffen und teure Auseinandersetzungen zu vermeiden. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Sie sind Teil einer Gesamthandsgemeinschaft, können also nur alle gemeinsam und nicht anteilig Rechte am Nachlass geltend machen. Ein einzelner Miterbe kann also nicht bestimmte Gegenstände in Besitz nehmen oder mit einem Anteil der Erbschaft nach Belieben verfahren. Möglich ist nur der Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Käufer bekommt dann allerdings nichts ausbezahlt, sondern wird Mitglied der Gemeinschaft. Kommt es zum Streit in einer Erbengemeinschaft, hilft ein kompetenter Anwalt aus Eching.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Jeder muss auch eine aktive Rolle übernehmen – außer natürlich, ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker übernimmt diese Tätigkeit. Kommt es zu einem finanziellen Schaden, weil ein Erbe sich nicht beteiligt, können ihn die anderen auf Schadensersatz verklagen. Zu einem Schaden kann es etwa kommen, wenn bei einer Immobilie Reparaturen nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Eching kann Ihnen mehr Informationen zur Nachlassverwaltung in der Erbengemeinschaft geben.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft beendet. Wenn alle Miterben sich über die Aufteilung einig sind, können sie den Nachlass selbst unter sich verteilen und dies vertraglich absichern. Falls jedoch ein Testamentsvollstrecker vorhanden ist, darf nur dieser die Aufteilung organisieren. Kommt es zum Streit unter den Miterben, kann die Beratung durch einen guten Anwalt aus Eching hilfreich sein.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Die Anteile am Nachlass sind in Prozenten angegeben und meist nicht gleich hoch. Für manchen ist dies ein Grund für Ärger. Ein häufiger Grund für Streit ist der Umgang mit dem geerbten Familienheim: Behalten, verkaufen oder vermieten? Erben mit Zugang zur Wohnung des Erblassers sind oft in Versuchung, sich Nachlassgegenstände anzueignen. Ein im Thema Erbengemeinschaft erfahrener Rechtsanwalt aus Eching kann Sie fachkundig beraten.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Eching zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Dort finden Sie die Profile der einzelnen Anwälte, mit weiteren Informationen zur Kanzlei. Einfacher wird die Kontaktaufnahme zum ausgewählten Rechtsanwalt durch unser Kontaktformular. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom ausgesuchten Anwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung erhalten.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Eching gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.