Ihren Anwalt für Mietminderung in Fellbach finden Sie hier

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Anwälte für Mietminderung in Fellbach

Rechtsanwalt Adrian Weyde
Gotthilf-Bayh-Straße 1
70736 Fellbach

Hat Ihre Wohnung Mängel? Dann kann eine Mietminderung angesagt sein. Erfahrene Rechtsanwälte in Fellbach finden Sie bei uns.

Mängel an der Mietwohnung sind für den Mieter unerfreulich. Eine Minderung der Miete ist ein mögliches Druckmittel gegen den Vermieter. Dabei kann man jedoch viel falsch machen. Daher sollten Sie anwaltliche Hilfe suchen. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, den richtigen Anwalt für Ihre Mietminderung zu finden!

Um welchen Prozentsatz dürfen Mieter jeweils die Miete mindern?

Um wie viel Mieter ihre Miete herabsetzen dürfen, richtet sich danach, wie stark die Nutzung der Wohnung durch den Mangel betroffen ist. Die online kursierenden Minderungstabellen zeigen, wie Gerichte bisher entschieden haben. Die Höhe der Minderung in Ihrem Fall kann davon abweichen. Um wie viel Mieter die Miete mindern können, richtet sich unter Umständen auch nach der Jahreszeit – etwa bei einem Heizungsdefekt. Bei der Berechnung der Minderung wird die Bruttomiete zugrunde gelegt. Ein kompetenter Anwalt in Fellbach kann Sie dabei unterstützen, die Höhe der Mietminderung richtig zu ermitteln.

Wie geht man als Mieter vor, wenn man die Miete mindern will?

Unverzüglich den Mangel dem Vermieter zu melden, ist immer der erste Schritt. Dies sollte telefonisch und zusätzlich schriftlich geschehen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelmeldung sollte der Mieter dem Vermieter eine angemessene und ausreichende Frist setzen, um dem Mangel abzuhelfen. Will der Vermieter den Mangel beseitigen, muss der Mieter ihn oder seine Handwerker auch in die Wohnung lassen – sonst verwirkt er sein Minderungsrecht. Nach ergebnislosem Fristablauf kann die Miete gemindert werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Um bei den Einzelheiten nichts falsch zu machen, sollte ein Anwalt aus Fellbach hinzugezogen werden.

Wenn bei der Mietminderung Fehler gemacht werden: Was sind die Folgen?

Mieter versäumen es häufig, Mängel sofort an den Vermieter zu berichten. Dadurch geht jedoch ihr Minderungsrecht verloren. Wer die Miete ohne Vorbehalt weiter bezahlt, nachdem ein Mangel festgestellt wurde, blockiert sich für später die Möglichkeit der Minderung. Die Minderung muss in angemessenem Verhältnis zum Mangel sein. Ist sie höher als gerechtfertigt, kann der Vermieter unter Umständen wegen Mietschulden kündigen. Wegen eines selbst verschuldeten Mangels ist keine Minderung der Mietzahlung möglich. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt aus Fellbach beraten, um keine Fehler bei der Mietminderung zu machen.

Mietminderung richtig begründen: Welche Gründe können Mieter anführen, um weniger zu zahlen?

Die Mangelhaftigkeit einer Wohnung kann sachliche oder auch rechtliche Gründe haben. Beide sind geeignet, um eine Minderung zu verlangen. Sachmängel sind etwa eine defekte Heizung, undichte Fenster oder unzumutbarer Gestank. Geht es um einen Mangel in sachlicher Hinsicht? Dann muss dieser auch erheblich sein, also die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung verringern. Ein Rechtsmangel liegt zum Beispiel vor, wenn die Wohnung zwei Mal vermietet wurde oder der Mieter nicht pünktlich einziehen kann, weil der Untermieter des Vormieters sich weigert, auszuziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in Fellbach hilft Ihnen, Ihre Mietminderung richtig zu begründen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, um Ihre Mietminderung durchzuführen.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Mietminderung in Fellbach gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Mängelbeseitigung.