Ihren Anwalt für Abfindung in Haßloch finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Haßloch

Rechtsanwalt Christian Hauck
Dresdener Straße 2
67454 Haßloch

Sie möchten eine Abfindung beim Arbeitgeber heraushandeln und benötigen dafür in Haßloch die Unterstützung eines guten Rechtsanwalts?

Eine Abfindung mildert den Ausstieg aus dem Job ab. Sie kann aber auch nachteilige Folgen haben. Wie viel Sie bekommen, ist nirgendwo gesetzlich festgelegt. Oft wird dies ausgehandelt – am besten mit juristischer Unterstützung. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice finden Sie ohne Kosten zügig einen versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Haßloch.

Was muss man zur Besteuerung einer Abfindung wissen?

Eine derartige Zahlung Ihres Arbeitgebers müssen Sie grundsätzlich voll versteuern. Sie ist in der Anlage N einzutragen. Aber: Wenn Sie die Gesamtzahlung innerhalb eines Jahres erhalten haben, können Sie von der Fünftelregelung profitieren. Diese besagt, dass der Betrag auf fünf Jahre verteilt versteuert werden kann. Sozialabgaben fallen für Ihre Abfindung übrigens nicht an. Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Haßloch kann Ihnen helfen, bei Vereinbarungen mit dem Chef alles richtig zu machen.

Aus welchen Gründen wird eine Abfindung gezahlt?

Eine Entschädigungszahlung kann arbeitsvertraglich vereinbart werden. Häufiger wird sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten. Wird der Betrieb stillgelegt, regelt oft ein Sozialplan freiwillige Entschädigungszahlungen. Auch bei einer Betriebsänderung kann es zu Zahlungen kommen. Auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kann es zur Festsetzung einer Entschädigungszahlung kommen. Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bekommt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Haßloch kann Ihnen sagen, ob Sie das Recht auf eine solche Zahlung Ihres Arbeitgebers haben.

Wonach richtet sich die Höhe einer Abfindung?

Wenn der Arbeitgeber eine Entschädigung gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage anbietet, beträgt die Zahlung 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung. Dies bezieht sich jedoch nur auf eine betriebsbedingte Kündigung. Riskiert der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage einen höheren Schaden, kann vielleicht eine höhere Zahlung ausgehandelt werden. Bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden manchmal ausgehandelt, wenn ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied gehen soll. Verhandlungsgeschick ist wichtig. Nicht vergessen sollte man, dass ein langes Gerichtsverfahren für den Betrieb teuer werden kann. Lassen Sie sich von einem Anwalt in Haßloch beraten. Gerade bei Fragen rund um das Thema Abfindung ist es wichtig, kompetente Hilfe zu haben.

Welche sozialrechtlichen Nachteile kann eine Abfindung haben?

Endet das Arbeitsverhältnis mit einer Zahlung und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dadurch wird die Anspruchsdauer nicht verkürzt, sondern der Zeitraum nur nach hinten geschoben – maximal um ein Jahr. Ernster wird es bei einem Aufhebungsvertrag. Dieser gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Üblicherweise dauert diese zwölf Wochen. Sie verkürzt die Bezugsdauer. Vor irgendwelchen Vereinbarungen mit dem Chef sollte gründlich gerechnet werden, ob sich die Abfindung überhaupt lohnt – am besten mit Hilfe eines Anwalts aus Haßloch.

Bei uns finden Sie einen versierten Anwalt, der Ihnen hilft, mit dem Chef eine Abfindung auszuhandeln.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf unserer Seite mehrere in Haßloch tätige Anwälte für Arbeitsrecht auf. In unseren Kanzleiprofilen erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Rechtsanwälte. Mit unserem Kontaktformular können Sie den Anwälten eine Nachricht zukommen lassen – schnell und einfach. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten umgehend vom Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Rückruf zur Vereinbarung eines Beratungstermins.