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Anwälte für Eigenbedarf in München

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in München wegen eines Streits um das Thema Eigenbedarf?

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Oft kann eine zeitnahe Rechtsberatung dabei helfen, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt!

In welcher Situation darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Voraussetzung ist, dass der Eigentümer die Wohnung entweder für sich selbst benötigt, oder für nahe Familienmitglieder, oder für andere Mitglieder seines Haushalts. Außer engen Angehörigen wie Schwester, Bruder oder Kindern kommen auch entferntere in Frage, wenn diese eine sehr enge persönliche Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Welche Person aus welchem Grund einziehen will, muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben. Ein versierter Anwalt in München kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Wie reagiert man am besten auf eine Eigenbedarfskündigung?

Ein Schreiben ohne ausreichende Begründung und Mitteilung, welche Person einziehen wird, ist unwirksam. Der Anlass für den Schritt des Vermieters muss auch konkret und aktuell sein. „Auf Vorrat“ darf er die Wohnung nicht freimachen. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Gerade im Mehrfamilienhaus kann es sein, dass gerade eine andere Wohnung des Vermieters frei wird. Diese muss er Ihnen als Ersatzwohnung anbieten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in München kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Welche Konsequenzen hat eine unwirksame Eigenbedarfskündigung?

Ist das Vorgehen des Vermieters unwirksam, kann er nicht verlangen, dass Sie ausziehen – der Mietvertrag besteht einfach weiter. Als Mieter können Sie zwar auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Wenn Ihr Vermieter sein Vorgehen für rechtlich einwandfrei hält, steht es ihm frei, Räumungsklage zu erheben. Das Gericht wird dann den Fall prüfen. Ein versierter Rechtsanwalt aus München kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

In welchen Härtefällen kann sich der Mieter wehren?

Liegt beim Mieter ein Härtefall vor, hat dieser das Recht, dem Eigenbedarf zu widersprechen. Ist ein Wohnungswechsel für den Mieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar, liegt ein solcher Fall vor. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Hier ist eine Frist zu beachten: Der Mieter muss schriftlich spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses widersprochen haben. Ein kompetenter Anwalt in München berät sie zum Thema Härtefall.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung beim Vorgehen gegen eine Eigenbedarfskündigung zu erhalten!

In München sind verschiedene Rechtsanwälte für Mietrecht tätig – hier finden Sie eine Auflistung kompetenter Juristen. Die Profile der Anwälte – mit weiteren Informationen – finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Aus der Verwendung des Kontaktformulars ergeben sich für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin baldmöglichst bei Ihnen melden!