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Anwälte für Mietminderung in Neunkirchen-Seelscheid

Rechtsanwalt Guido Vierkötter, LL.M.
Hauptstraße 1
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Erfahrene Rechtsanwälte in Neunkirchen-Seelscheid können Sie zur Mietminderung beraten.

Eine Minderung der Miete kommt in Betracht, wenn die Wohnung ernsthafte Mängel hat. Dies ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, und oft bereitet der Betrag der Minderung Probleme. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und einfach einen erfahrenen Anwalt für Ihre Mietminderung zu finden!

Um welchen Betrag darf die Miete gemindert werden?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wie hoch die Minderung sein darf, richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Wohnung durch den Mangel. Im Internet kursieren viele Tabellen mit Beispielen. Allerdings hängt die Höhe der Minderung oft von Faktoren ab, die nicht in der Tabelle stehen. Auch der Zeitpunkt, zu dem der Mangel auftritt, spielt oft eine Rolle. Ein Heizungsausfall im Sommer ist nicht so schwer wiegend wie bei Frost. Die Gerichte berechnen die Höhe der Minderung immer ausgehend von der Bruttomiete einschließlich der Betriebskosten. Ein erfahrener Anwalt aus Neunkirchen-Seelscheid kann Ihnen helfen, Ihre Mietminderung richtig zu berechnen.

Miete mindern – wie macht man das überhaupt?

Der erste Schritt besteht darin, den Vermieter unverzüglich über den Mangel der Mietwohnung zu informieren. Dem Vermieter sollte dabei auch gleich schriftlich eine angemessene Frist gesetzt werden, um Handwerker zu schicken. Behindert der Mieter Arbeiten, indem er Handwerker nicht einlässt oder nie Termine frei hat, kann dies eine Minderung blockieren. Wenn aber die Frist abgelaufen ist und die Heizung immer noch nicht funktioniert, können Sie die Miete mindern. Eine Beratung durch einen Anwalt in Neunkirchen-Seelscheid hilft, bei diesen Schritten keinen Fehler zu machen.

Welche Fehler können Mieter machen, wenn sie die Miete mindern?

Wer wegen eines Mangels der Wohnung die Miete kürzen will, muss diesen unbedingt unverzüglich dem Vermieter melden. Die Miete zu kürzen, ist meist nicht mehr möglich, wenn man sie in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalt zunächst weiter bezahlt hat. Mindert der Mieter die Miete um einen zu großen Prozentsatz, droht die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen. Ein Kürzen der Miete scheidet immer dann aus, wen der Mieter selbst für die Entstehung des Mangels verantwortlich ist. Ein Rechtsanwalt aus Neunkirchen-Seelscheid mit Erfahrungen im Bereich der Mietminderung kann Sie umfassend über die besten Schritte beraten.

Aus welchen Gründen dürfen Mieter die Miete mindern?

Handfeste sachliche Mängel der Wohnung können ebenso als Grund angeführt werden, wie rechtliche Hindernisse beim Einzug. Sachmängel sind etwa eine kaputte Heizung oder Baulärm, auch üble Gerüche oder Ungezieferbefall. Allerdings muss ein Sachmangel erheblich sein. Er muss tatsächlich die Nutzbarkeit der Wohnung zum Wohnen spürbar herabsetzen. Wurde die Wohnung gleich doppelt vermietet oder zieht der Vormieter nicht aus, handelt es sich um einen rechtlichen Mangel. Bei der Begründung der Mietminderung hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt für Mietrecht in Neunkirchen-Seelscheid.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, den richtigen Anwalt zu finden, der Sie zu Ihrer Mietminderung berät.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Mietminderung in Neunkirchen-Seelscheid gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Mängelbeseitigung.