Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Oschatz finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Oschatz

Sie sind in Oschatz auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen einer Frage zum Eigenbedarf?

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht vereinbaren.

Unter welchen Voraussetzungen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Der Vermieter muss die Wohnung für sich, nahe Verwandte oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigen. Als Verwandte kommen hier enge Verwandte wie Kinder oder Geschwister in Frage, oder entferntere Verwandte, mit denen dann jedoch eine sehr enge Beziehung bestehen muss. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der jeweiligen Wohnung entsprechen. Für seine ganze Familie kann er keine Studentenbude kündigen. In seinem Schreiben muss der Vermieter erläutern, wer aus welchem Grund einziehen will. Ein versierter Anwalt in Oschatz kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Wie reagiere ich als Mieter am besten auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf?

Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben alle notwendigen Angaben enthält und auch eine ausreichende Begründung. Das Mietverhältnis darf nicht „auf Vorrat“ beendet werden, weil vielleicht später ein solcher Grund eintritt. Unerlaubt ist auch ein Rauswurf nach kurzer Mietzeit, weil der Vermieter von Anfang an nur übergangsweise einen Mieter gesucht hat. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzwohnung anzubieten, wenn er noch andere verfügbare Wohnungen vor Ort hat. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Oschatz kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Welche Folgen hat eine unwirksame Kündigung wegen Eigenbedarf?

Eine unwirksame Kündigung ist schlicht ungültig und muss nicht beachtet werden. Das Mietverhältnis wird dadurch nicht beendet. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass der Mietvertrag aus Ihrer Sicht weiterläuft. Sie müssen dies jedoch nicht tun. Es ist rechtlich vollkommen irrelevant, ob der Vermieter von Ihnen in dieser Sache etwas hört. Ist der Vermieter der Meinung, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann wird die Sache vom Gericht nachgeprüft. Ein versierter Rechtsanwalt aus Oschatz kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Welche Härtefälle gibt es und welche Folgen haben sie?

§ 574 BGB ermöglicht einen Widerspruch des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung in einem Härtefall. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es für den Mieter derzeit auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen unzumutbar wäre, umzuziehen. Mögliche Gründe sind etwa hohes Alter, wenn besondere Verwurzelung in der Gegend oder Erkrankungen dazukommen, aber auch Schwangerschaften oder Prüfungen. Der schriftliche Widerspruch muss den Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende erreichen. Ein kompetenter Anwalt in Oschatz berät sie zum Thema Härtefall.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit Eigenbedarf im Mietverhältnis auskennt?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in Oschatz tätigen Rechtsanwälte für Mietrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte in Verbindung setzen? Unser Kontaktformular ist ein schneller und einfacher Weg. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin baldmöglichst bei Ihnen melden!