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Anwälte für Testament in Stollberg/Erzgeb.

Rechtsanwalt Christoph Nick
Hohensteiner Straße 31
09366 Stollberg/Erzgeb.

Erfahrene Rechtsanwälte für Testamentsfragen in Stollberg/Erzgeb. finden Sie auf dieser Seite.

Bei der Erstellung eines Testaments kann man viel falsch machen. Jahrelange Gerichtsprozesse um Erbstreitigkeiten können die Folge sein. Bei solchen Problemen hilft Ihnen ein guter Anwalt für Erbrecht. Über den Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Wo kann man ein Testament aufbewahren und wie widerruft man es?

Ihr eigenhändig verfasster letzter Wille kann zu Hause aufbewahrt werden. Dann sollten Sie vertrauenswürdige Personen informieren, wo er zu finden ist. Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern, indem Sie eine Neufassung anfertigen. Datieren Sie diese und vernichten Sie die alte Fassung! Ein öffentliches oder notarielles Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt. Sie können es widerrufen, indem Sie es sich zurückholen. Auch Ihr selbst erstellter letzter Wille ist beim Nachlassgericht gut aufgehoben. Alle Schriftstücke werden dort in einem zentralen Register aufgelistet. Sind Sie sich über die richtige Aufbewahrung oder Formfragen im Unklaren, erteilt Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Stollberg/Erzgeb. Auskunft.

Welche unterschiedlichen Formen von Testamenten stehen zur Auswahl?

Vollständig handschriftlich ist das eigenhändige Testament zu verfassen – mit Ort, Datum und Unterschrift. Vom Notar aufgenommen oder diesem übergeben wird das notarielle Testament. Der Notar übergibt es zur Aufbewahrung an das Amtsgericht. Ein Nottestament kann vor dem Bürgermeister der Gemeinde oder vor drei Zeugen niedergelegt werden, wenn kein Notar mehr rechtzeitig erreichbar ist. Eine andere Art der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Bei ihm schließen zwei Seiten eine Vereinbarung, die der Erblasser nicht einfach widerrufen kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie bei der Erstellung Ihres letzten Willens beraten.

Wie funktioniert ein gemeinsames Testament, etwa bei Ehegatten?

Nur Ehegatten können eine gemeinsame letztwillige Verfügung vornehmen. Bestimmungen auf Gegenseitigkeitsbasis können die Ehegatten nicht durch eigene Regelungen wieder ändern. Ein Widerruf ist möglich, sofern der andere Ehegatte noch lebt. Bei einem Berliner Testament beerben sich die beiden Ehepartner gegenseitig, die Kinder erben dann vom länger lebenden Elternteil. Gerade bei gemeinsamen Verfügungen kann Ihnen ein erfahrener Anwalt in Stollberg/Erzgeb. wertvolle Ratschläge erteilen.

Was führt zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Testaments?

Sind Formvorschriften nicht eingehalten – etwa die handschriftliche Anfertigung – ist das Dokument nicht wirksam. Ist der Erblasser beim Verfassen des Dokuments nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, ist er nicht testierfähig. Auch dann ist das Dokument unwirksam. Durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können schon Regelungen getroffen worden sein, die sich nicht mehr abändern lassen. Eine letztwillige Verfügung muss vom Erblasser höchstpersönlich und ohne fremden Einfluss niedergeschrieben werden, sonst ist sie nicht wirksam. Ein auf den letzten Willen spezialisierter Anwalt in Stollberg/Erzgeb. kann Ihnen helfen, unerwünschte Folgen Ihrer Verfügungen zu vermeiden.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihre Fragen zum Testament zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Stollberg/Erzgeb. gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.