Arbeitslohn – Wann muss mein Gehalt da sein?

08.02.2022, Autor: Herr Dirk Uptmoor / Lesedauer ca. 2 Min. (9372 mal gelesen)
Wann ist mein Arbeitslohn fällig und was ist zu tun, wenn der Chef nicht zahlt. Dieser Rechtstipp enthält nützliche Informationen zu diesem Thema.

Die Fälligkeit von Arbeitslohnzahlungen kann unterschiedlich geregelt sein. Wer sich nicht darauf verlassen kann, dass sein Gehalt pünktlich auf dem Konto eingeht läuft unter Umständen Gefahr, in finanziellen Schwierigkeiten zu geraten.
Gesetzlich ist die Fälligkeit in § 614 BGB geregelt. Danach ist das monatliche Gehalt erst nach Erbringung der Arbeitsleistung zum Ende des Monats, also am letzten Tag des jeweiligen Monats, zu zahlen. Ein Arbeitnehmer ist damit gesetzlich verpflichtet, erst seine Arbeitsleistung zu erbringen. Danach hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung zu vergüten. Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung können die Beschäftigten in ihren Arbeitsverträgen abweichende Regelungen treffen. Hier kann etwa festgelegt werden, dass das Gehalt bereits zur Mitte des laufenden Monats gezahlt werden soll. Auch können sich in einschlägigen Tarif- oder Betriebsvereinbarungen anderslautende Regelungen zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin einer Lohnzahlung ergeben. Deshalb muss bei der Frage, zu wann der Lohn auf dem Bankkonto sein muss, immer an die für das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls geltende Tarif- oder Betriebsvereinbarungen gedacht werden.
Was ist zu tun, wenn das Gehalt trotz Fälligkeit der Zahlung nicht pünktlich auf dem Konto eingeht? Ist ein monatlicher Lohn vereinbart und trotz Fälligkeit seitens des Arbeitgebers nicht gezahlt, so kommt der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug. Verzug bedeutet, die betreffende Person ist mit einer Handlung, hier der Zahlung des Gehalts, im Rückstand. Der Verzug beginnt immer mit Ablauf des Tages, an dem die Geldzahlung fällig war, also am zweiten Tag nach dem Fälligkeitstermin. Ein Beispiel: Die Gehaltszahlung war zum 1. Januar 2022 fällig. Die Zahlung erfolgte aber erst am 15. Januar 2022. Der erste Tag des Verzugs war damit der 02. Januar 2022. Der Arbeitgeber kommt bei Nichtzahlung automatisch in den Verzug, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer seinen Chef vorher schriftlich zur Zahlung des Gehaltes auffordern muss. Tritt ein Verzug bei der Gehaltszahlung ein, so hat das für den Arbeitgeber unter Umständen erhebliche finanzielle Folgen. Zum einen kann der Arbeitnehmer für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und späterer Zahlung des Lohns Verzugszinsen verlangen, d.h. der fällige Betrag ist für diesen Zeitraum zu verzinsen. Zum andern kann er gegebenenfalls Regressansprüche gegenüber seinem Chef geltend machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer durch die verspätete Lohnzahlung ein finanzieller Schaden entsteht, etwa weil er fällige Raten oder die Miete nicht zahlen konnte. Sollte der Arbeitgeber trotz Fälligkeit des Gehaltes sich überhaupt nicht rühren und weiterhin keine Gehaltszahlungszahlung leisten, so bleibt dem Arbeitnehmer nur noch der Gang zum Arbeitsgericht. Dieser letzte Schritt sollte jedoch gut überlegt sein, führt eine Klage doch zu einer nicht unerheblichen Belastung des laufenden Arbeitsverhältnisses. Deshalb sollte immer erst das direkte Gespräch mit dem säumigen Chef gesucht werden.


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