Jahresende: Verjährungsfristen beachten!
19.12.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Aufgepasst: Zum Jahresende verjähren viele Ansprüche © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Regelmäßige Verjährung: Ansprüche aus Verträgen, Schadenersatz und andere alltägliche Forderungen verjähren regelmäßig zum Jahresende nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).
2. Verjährungsbeginn: Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Schuldner und den Umständen hat.
3. Verjährungsende: Die Verjährung endet regelmäßig zum Jahresende des dritten auf den Beginn der Verjährung folgenden Jahres. Ein bestehender Anspruch kann danach nicht mehr durchgesetzt werden.
1. Regelmäßige Verjährung: Ansprüche aus Verträgen, Schadenersatz und andere alltägliche Forderungen verjähren regelmäßig zum Jahresende nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).
2. Verjährungsbeginn: Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Schuldner und den Umständen hat.
3. Verjährungsende: Die Verjährung endet regelmäßig zum Jahresende des dritten auf den Beginn der Verjährung folgenden Jahres. Ein bestehender Anspruch kann danach nicht mehr durchgesetzt werden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Welche Verjährungsfristen enden zum Jahresende? Welche Forderungen verjähren nach einem halben Jahr? Welche Ansprüche verjähren nach 2 Jahren? Welche Ansprüche verjähren nach 5 Jahren? Welche Ansprüche verjähren innerhalb von 10 Jahren? Welche Ansprüche verjähren innerhalb von 30 Jahren? Welche Maßnahmen verhindern die Verjährung? Wann verjähren Straftaten? Tritt die Verjährung automatisch ein? Praxistipp zur Verjährungsfrist Welche Verjährungsfristen enden zum Jahresende?
Für alle rechtlichen Ansprüche des täglichen Lebens, für die es keine besondere Verjährungsregel gibt, gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist. Diese dauert drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von dem Anspruch erfahren hat.
Die regelmäßige Verjährungsfrist läuft immer am 31.12. eines Jahres ab.
Sie gilt beispielsweise für
- Rechnungen aus Kaufverträgen,
- Rechnungen von Handwerkern aus Werkverträgen (= Werklohn),
- Ansprüche von Arbeitnehmern auf Gehalt bzw. Lohn,
- Zinsen.
Bei Werkverträgen besteht eine Besonderheit. Der Zahlungsanspruch des Handwerkers besteht erst dann, wenn der Auftraggeber die Arbeit abgenommen hat. Erst dann kann also auch die Verjährungsfrist zu laufen beginnen. Das Datum der Rechnungsstellung spielt dabei keine Rolle.
Beispiel:
Frau Schulze hat im Januar 2022 ihre Heizung reparieren lassen. Die Arbeit wurde im Januar 2022 ausgeführt und Frau Schulze hat gleich erklärt, dass alles zu ihrer Zufriedenheit erledigt wurde. Heizungsbauer Meier hat jedoch vergessen, gleich die Rechnung zu stellen. Er denkt erst Januar 2026 wieder daran. Aber: Die Verjährungsfrist hat am 31.12.2022 zu laufen begonnen. Sie endete am 31.12.2025. Damit kann der Handwerker seine Forderung nicht mehr vor Gericht geltend machen, wenn Frau Schulze nicht freiwillig zahlt.
Eine weitere Besonderheit gibt es bei der VOB/B. Bei vielen Hausbauprojekten wird dem Werkvertrag nicht das Werkvertragsrecht des BGB zugrunde gelegt, sondern die Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/B). Auch in diesem Fall gilt für den Werklohnanspruch eine dreijährige Verjährungsfrist. Zu laufen beginnt diese allerdings erst mit dem Zugang der Schlussrechnung.
Die nun folgenden Ansprüche haben eigene Verjährungsfristen, die nicht zwingend zum Jahresende auslaufen.
Welche Forderungen verjähren nach einem halben Jahr?
Wenn ein Vermieter gegen seinen Mieter einen Schadensersatzanspruch wegen Veränderungen oder Verschlechterungen an der Mietwohnung geltend machen will, verjährt dieser in sechs Monaten. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter die Wohnung vom Mieter zurückbekommt. Ebenso gilt die sechsmonatige Verjährungsfrist für Ansprüche des Mieters auf die Erlaubnis zur Wegnahme einer Einrichtung, mit der er die Wohnung selbst ausgestattet hat – zum Beispiel einem Einbauschrank. Hier endet die Verjährungsfrist also nicht automatisch zum Jahresende.
Welche Ansprüche verjähren nach 2 Jahren?
Innerhalb von zwei Jahren verjähren Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen. Verbraucher können solche auf die Beseitigung eines Mangels gerichteten Ansprüche geltend machen, wenn ihnen von einem Händler eine mangelhafte Ware (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher) geliefert wurde. Zu laufen beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware dem Verbraucher ausgehändigt wird. Die Frist endet nur dann am Jahresende, wenn die Ware am 31.12. eines Jahres ausgehändigt / geliefert wurde.
Hatten Sie Ärger bei einer Pauschalreise? Vielleicht Kakerlaken im Hotelzimmer oder eine Baustelle vor dem Fenster? Verbraucher haben auch nach einem mangelhaften Pauschalurlaub Ansprüche. Geregelt sind diese im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am vertraglich vereinbarten Tag der Rückreise. Sie endet genau zwei Jahre später. Am Jahresende läuft sie nur dann ab, wenn die Rückreise am 31.12. stattfand.
Auch Ansprüche auf Mängelbeseitigung gegen Handwerker verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist ist die Abnahme der Arbeiten entscheidend. Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Beispiel (siehe oben): Frau Schulze nimmt die Arbeiten an Ihrer Heizung am 22. Januar 2022 ab, erklärt sich also damit einverstanden. Sie stellt im Dezember 2022 fest, dass die Heizung nicht ordnungsgemäß arbeitet. Die Ursache ist ein mangelhafter Brenner. Der Handwerker bestreitet dies und repariert den Mangel nicht. Nun hat Frau Schulze bis zum 22. Januar 2024 Zeit, vor Gericht auf die Beseitigung des Mangels zu klagen. Danach kann der Handwerker sich auf Verjährung berufen.
Welche Ansprüche verjähren nach 5 Jahren?
Wenn ein Bauwerk mangelhaft ausgeführt wurde, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn nach fünf Jahren. Dies gilt zumindest, wenn die Vertragspartner dem Vertrag das Bürgerliche Gesetzbuch und nicht die VOB/B zugrunde gelegt haben. Zu laufen beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme des Bauwerks durch den Auftraggeber.
Bei einem VOB/B-Vertrag gilt: Fehlt eine vertragliche Vereinbarung über die Verjährung, sieht die VOB/B eine vierjährige Frist bei Bauwerken und eine zweijährige Frist bei anderen Werkleistungen vor. Mit der Abnahme beginnt die Frist zu laufen.
Welche Ansprüche verjähren innerhalb von 10 Jahren?
Nach zehn Jahren verjähren Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts. Diese Frist gilt auch für die Ansprüche auf die jeweilige Gegenleistung.
Innerhalb von maximal 10 Jahren verjähren auch bestimmte Schadensersatzansprüche, die nichts mit einer Verletzung von Leib, Leben und Freiheit zu tun haben. Beispiel: Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Welche Ansprüche verjähren innerhalb von 30 Jahren?
Wurde eine Forderung durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, verjährt sie erst nach 30 Jahren. Dies gilt übrigens auch, wenn z. B. ein Minderjähriger zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde!
Ebenso gilt die 30-jährige Verjährungsfrist zum Beispiel für Schadensersatzansprüche wegen
- Körperverletzung,
- Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
und für Herausgabeansprüche aus Eigentumsrechten.
Auch Ansprüche aufgrund eines Erbfalls verjähren innerhalb von 30 Jahren.
Welche Maßnahmen verhindern die Verjährung?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um den Eintritt einer Verjährung zu verhindern. So wird der Lauf einer Verjährungsfrist zum Beispiel durch einige rechtliche Maßnahmen gehemmt, also angehalten. Dazu gehören:
- Verhandlungen: Befinden sich die Parteien in ernsthaften schwebenden Verhandlungen über den strittigen Anspruch, ist die Verjährung gehemmt. Dieser Zustand dauert so lange, bis eine Seite mitteilt, dass sie die Verhandlungen als beendet ansieht. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
- Klage: Auch die Erhebung einer Klage bei Gericht hemmt die Verjährung. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Reicht man erst kurz vor Ende der Verjährungsfrist selbst eine Klage bei Gericht ein, muss man sich an bestimmte Sorgfaltspflichten halten. Fehler führen schnell zu einer Verjährung des jeweiligen Anspruchs.
- Mahnbescheid: Die Verjährung wird auch durch die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren gehemmt.
- Insolvenz: Auch die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren führt zur Hemmung der Verjährung.
- Angehalten wird der Lauf einer Verjährungsfrist auch durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, genauer gesagt durch die Zustellung dieses Antrags.
Wichtig: Eine private Mahnung – auch, wenn sie vom Anwalt kommt – hemmt die Verjährung nicht!
Wann verjähren Straftaten?
Tritt die Verjährung automatisch ein?
Die Verjährung tritt nicht automatisch ein. Der Schuldner eines Zahlungsanspruchs oder ein Handwerker, der zur Beseitigung eines Mangels verpflichtet ist, muss sich auf den Eintritt der Verjährung berufen. Allein dann kann der Gläubiger, also etwa ein Händler oder ein Auftraggeber für eine Reparatur, seine Ansprüche nicht mehr vor Gericht geltend machen.
Praxistipp zur Verjährungsfrist
Rechtliche Ansprüche des alltäglichen Lebens verjähren regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. Dazu zählen beispielsweise Rechnungen aus Kaufverträgen und für Handwerkerleistungen sowie Lohn- und Gehaltsforderungen. Haben Sie Fragen zum Ablauf von Verjährungsfristen in einem konkreten Fall? Diese kann Ihnen am besten ein im Zivilrecht tätiger Anwalt beantworten. Bei einem Rechtsstreit kann er Sie auch vor Gericht vertreten.
(Bu)