Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Anwalt-Suchservice finden Sie in unserem Info-PDF.

Autor: RA Markus Rössel, LL.M. (Informationsrecht), Kaldenbach & Taeter, Brühl
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 05/2013

Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch ein normal entwickeltes, 13-jähriges Kind zu überwachen, besteht grundsätzlich erst dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Kind dem erteilten Verbot einer Teilnahme

Autor: RA, FA IT-Recht, FA Urheber- und Medienrecht Dr. Christian Wolff, Brock Müller Ziegenbein, Kiel
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 05/2013

Der Streitwert für Unterlassungsansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen der Nutzung fremder Produktfotos für eine private Internetauktion richtet sich in der Regel nach dem doppelten Betrag des Lizenzsatzes für die Bildernutzung.

Autor: RiAG Dr. Olaf Riecke, Hamburg
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2013

Wenn der Mieter bei duldungspflichtigen Maßnahmen nicht schlechthin deren Unterlassen verlangen kann, so rechtfertigen die Beeinträchtigungen durch eine Baumaßnahme es nicht, die Miete überwiegend (geschweige denn ganz) einzubehalten. An das

Autor: RiOLG, RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2013

Für einen Verwalter nach dem WEG ist es erkennbar, dass keine Beschlusskompetenz für private Haftpflichtversicherungen eines Wohnungseigentümers besteht. Legt er einen diesbezüglichen Antrag zur Abstimmung vor, hat er durch grob schuldhaftes

Autor: Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, RA und FA für Urheber- und Medienrecht, Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2013

Mit „Gegendarstellung” überschriebene Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile enthalten, können insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, wenn sie durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens

Autor: RA Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2013

Enthält ein Internetversandhändler Verbrauchern nach EU-Recht zu erteilende Informationen vor, widerspricht dies stets der für ihn geltenden fachlichen Sorgfalt. An diese fachliche Sorgfalt sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an

Autor: RA FAArbR Dr. Artur Kühnel, Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2013

Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit aus § 8 TzBfG gilt auch für bereits in Teilzeit oder im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle (z.B. flexible Jahresarbeitszeit) tätige Beschäftigte.Entgegenstehende betriebliche Gründe i.S.d. § 8 Abs. 4

Autor: RA FAArbR Dr. Artur Kühnel, Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2013

Die Nichtbeantwortung einer Bewerbung ist keine Ablehnung und löst den Lauf der Frist des § 15 Abs. 4 AGG nicht aus. Sie kann zudem nur in Verbindung mit anderen Umständen ein Indiz für eine Diskriminierung sein. Der in einer Stellenausschreibung

Autor: RiOLG Andreas Wagner, Düsseldorf
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 04/2013

Der Erwerb eines Anrechts während einer langen Trennungszeit kann dessen Ausgleich im Versorgungsausgleich grob unbillig erscheinen lassen. Dies gilt bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) jedoch nicht, wenn die ebenfalls

Autor: Notar Dr. Jörn Heinemann, Neumarkt i.d.OPf.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 04/2013

Verlangt eine 42-jährige Frau von ihrem Vater einen ihm aufgrund besonderer Vereinbarung überlassenen Vermögenswert zurück, so liegt auch dann keine sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG vor, wenn es sich um einen besonders hohen