Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten
In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.
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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.
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Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2013
In einem Einigungsstellenspruch kann der Arbeitgeber nicht ermächtigt werden, einen Schichtplan ohne Zustimmung des Betriebsrats bis zur endgültigen Entscheidung der Einigungsstelle durchzuführen. Eine entsprechende Regelung könnte allenfalls in
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2013
Der Einwand des Unterhaltspflichtigen, das Kind habe im Unterhaltszeitraum Sozialleistungen i.S.v. § 250 Abs. 1 Nr. 12 FamFG erhalten, betrifft die Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger und kann auch erstmals
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2013
Wurden im Ausgangsverfahren bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung (bzw. des öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleichs in Altfällen) Anrechte eines Ehegatten versehentlich nicht berücksichtigt, vergessen oder verschwiegen
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2013
Eine vorbeugend abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen zu befürchtender Filesharing-Abmahnungen stellt keinen zum Kostenersatz verpflichtenden rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dies gilt
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2013
Lobt ein Strom- und Gasanbieter in einem Fernsehspot eine „Preisgarantie” aus und verweist hinsichtlich der Konditionen auf seine Internetseite, handelt er nicht unlauter. Die Bindung der Preisgarantie an bestimmte Tarife ist nicht überraschend, so
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2013
1. Es ist nicht Sache des Mieters, eine Vereisung von Regenrinnen und -fallrohren zu verhindern.2. Es entspricht nicht der Sollbeschaffenheit der Mietsache, wenn es bei einem nur regensicher, aber nicht wasserdicht konstruierten Dach zu massiven
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2013
Auch wenn ein Wohnungseigentümer einem Eigentümerbeschluss zugestimmt und zuvor erklärt hat, er könne den überarbeiteten Beschlussvorschlag akzeptieren, bleibt er doch zur Anfechtung berechtigt.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2013
Es stellt eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise dar, wenn sich ein Pressevertrieb als „größter unabhängiger Nationalvertrieb” bezeichnet, obwohl zwei große Verlagsgruppen jeweils 40 % seiner Geschäftsanteile halten.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2013
Die für wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz erforderliche Eigenart kann sich auch aus wiederkehrenden Gestaltungselementen einer bekannten Produktserie ergeben, selbst wenn das konkret nachgeahmte Produkt aus dieser Serie selbst nicht bekannt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2013
Der Empfänger einer ordentlichen Kündigung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Hierfür genügt bei einer ordentlichen Kündigung regelmäßig die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ein Hinweis auf die
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2013
Hat der Arbeitgeber ein falsches Enddatum für die ordentliche Kündigung angegeben, ist diese gleichwohl wirksam, wenn der Empfänger unschwer ermitteln kann, dass das Arbeitsverhältnis zum tatsächlich geltenden Enddatum enden soll. Das ist jedenfalls
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2013
Haben die Eheleute im Hinblick auf einen möglichen Versöhnungsversuch im Jahr nach der Trennung es bei der Steuerklasse III für den Ehemann und der Steuerklasse V für die Ehefrau belassen, steht dem Ehemann ein Anspruch auf Rückzahlung von
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2013
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2013
Der Betreiber einer Internetplattform darf Dritten nicht die Gelegenheit gewähren, Verkaufsangebote zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, ohne Maßnahmen zu ergreifen, um die Angabe der genauen Bezeichnung der gesetzmäßigen Firmierung nebst
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2013
Die in einer Mahnung an einen Verbraucher gerichtete Drohung mit einem Eintrag bei der SCHUFA, falls dieser eine Mobilfunkrechnung nicht begleicht, muss sich an enge Vorgaben halten, um zulässig zu sein.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2013
Die Unwirksamkeit einer vereinbarten Befristung des Mietvertrages führt zu einer ausfüllungsbedürftigen Vertragslücke, welche durch ergänzende Vertragsauslegung dahin zu schließen ist, dass anstelle der unwirksamen Befristung für deren Dauer ein
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2013
Wird die Toleranzgrenze von 10 % hinsichtlich der vertraglich vereinbarten gegenüber der tatsächlichen Wohnfläche unzweifelhaft überschritten, ist der Vermieter berechtigt, seinem Mieterhöhungsverlangen die tatsächlich überlassene Wohnfläche zugrunde
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2013
Die Auswahl einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer AdWords-Anzeige durch einen Mitbewerber des Markeninhabers ist gem. Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMV eine Markenverletzung, wenn der Werbende Nachahmungen von Waren des Inhabers dieser Marke
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2013
Eine mangelhafte Leistung bei Erfüllung eines Vertrages stellt in aller Regel keine geschäftliche Handlung im Wettbewerb dar. Sofern mit der Handlung allerdings von vornherein eine Übervorteilung des Kunden beabsichtigt wird, kann im Einzelfall eine
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2013
Wird in einem Vergleich vereinbart, dass mit seiner Erfüllung alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt sind, erfasst diese Ausgleichsklausel grds. auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf