Fachartikel in der Rubrik Urheber- / Medienrecht
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015
Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen von personenbezogenen Daten von Ärzten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals ist grundsätzlich zulässig. Bewertungen des Arztes in einem solchen Portal stellen einen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015
An die Gewährung eines Eilrechtsschutzes bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt es grundsätzlich, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 01/2015
Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gem. Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt nicht vor, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird. Die im Rahmen einer „Zeugnisaktion” an
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 01/2015
Die Eintragung „IP Attorney” (Malta) berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem BGH als Patentanwalt zu vertreten.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die DENIC haftet als Störerin und ist zur Aufhebung einer Registrierung verpflichtet, wenn eine offenkundige und eindeutig feststellbare Rechtsverletzung vorliegt. Eine offensichtlich ungenaue Bezeichnung des Domainnamens in einem rechtskräftigen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die Verwendung der Framing-Technik, um ein fremdes Werk auf seine eigene Webseite einzubinden, stellt grds. keine öffentliche Wiedergabe dar.Voraussetzung ist allerdings, dass das Werk durch das Framing nicht einem neuen Publikum wiedergegeben wird.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014
Für ein Agenten- oder Vertreterverhältnis zwischen dem Markeninhaber und dem Anmelder einer Gemeinschaftsmarke i.S.v. Art. 8 Abs. 3 der Verordnung EG Nr. 207/2009 reicht es aus, wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung über eine geschäftliche
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014
Die Leistungen eines Wirtschaftsteilnehmers, die darin bestehen, Dienstleistungen zusammenzustellen, damit der Verbraucher diese bequem vergleichen und erwerben kann, können unter den Begriff der „Dienstleistungen” gem. Art. 2 der Richtlinie
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2014
Die Werbung für das Behandlungsverfahren „Kinesiologie” ist unzulässig, wenn in der Werbung nicht erwähnt wird, dass die diesem Verfahren in der Werbung beigelegte Wirkung fachlich umstritten ist.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2014
Auch von unveröffentlichten Werken dürfen einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Es kann nicht angenommen werden, dass solche Werke im Verteilungssystem der Verwertungsgesellschaften finanziell unberücksichtigt bleiben.