Fachartikel in der Rubrik Urheber- / Medienrecht

Autor: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, FA Urheber- und Medienrecht, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015

Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen von personenbezogenen Daten von Ärzten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals ist grundsätzlich zulässig. Bewertungen des Arztes in einem solchen Portal stellen einen

Autor: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, FA Urheber- und Medienrecht, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015

An die Gewährung eines Eilrechtsschutzes bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt es grundsätzlich, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker

Autor: Dr. Stephan Bahner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Osborne Clarke, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 01/2015

Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gem. Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt nicht vor, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird. Die im Rahmen einer „Zeugnisaktion” an

Autor: RA Christian Harmsen, Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 01/2015

Die Eintragung „IP Attorney” (Malta) berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem BGH als Patentanwalt zu vertreten.

Autor: RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Greyhills Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014

Die DENIC haftet als Störerin und ist zur Aufhebung einer Registrierung verpflichtet, wenn eine offenkundige und eindeutig feststellbare Rechtsverletzung vorliegt. Eine offensichtlich ungenaue Bezeichnung des Domainnamens in einem rechtskräftigen

Autor: Rechtsanwalt Moritz Vohwinkel, LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln, www.llr.de
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014

Die Verwendung der Framing-Technik, um ein fremdes Werk auf seine eigene Webseite einzubinden, stellt grds. keine öffentliche Wiedergabe dar.Voraussetzung ist allerdings, dass das Werk durch das Framing nicht einem neuen Publikum wiedergegeben wird.

Autor: RA Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014

Für ein Agenten- oder Vertreterverhältnis zwischen dem Markeninhaber und dem Anmelder einer Gemeinschaftsmarke i.S.v. Art. 8 Abs. 3 der Verordnung EG Nr. 207/2009 reicht es aus, wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung über eine geschäftliche

Autor: RA Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014

Die Leistungen eines Wirtschaftsteilnehmers, die darin bestehen, Dienstleistungen zusammenzustellen, damit der Verbraucher diese bequem vergleichen und erwerben kann, können unter den Begriff der „Dienstleistungen” gem. Art. 2 der Richtlinie

Autor: Dr. Claudia Böhm, FAin für GewRS, von BOETTICHER Rechtsanwälte, München
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2014

Die Werbung für das Behandlungsverfahren „Kinesiologie” ist unzulässig, wenn in der Werbung nicht erwähnt wird, dass die diesem Verfahren in der Werbung beigelegte Wirkung fachlich umstritten ist.

Autor: RA Dr. Thomas Jochheim, Klinkert Rechtsanwälte, Frankfurt/M., www.klinkert.pro
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2014

Auch von unveröffentlichten Werken dürfen einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Es kann nicht angenommen werden, dass solche Werke im Verteilungssystem der Verwertungsgesellschaften finanziell unberücksichtigt bleiben.