Fachartikel in der Rubrik Urheber- / Medienrecht
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2015
Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung muss sich der Schuldner im Rahmen des Zumutbaren auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2015
Ein „Modell” i.S.v. § 5 Abs. 1 Pkw-EnVGV ist nach § 2 Nr. 15 die Handelsbezeichnung eines Fahrzeuges, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2015
Wenn eine Verdachtsberichterstattung ursprünglich zulässig war, später jedoch der Verdacht ausgeräumt wurde, besteht kein Anspruch des Betroffenen auf Abdruck einer Richtigstellung, sondern nur auf Veröffentlichung eines Nachtrags, dass nach Klärung
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2015
Die vorbehaltlose Zahlung bzw. Entgegennahme der in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütung über einen Zeitraum von fast 50 Jahren begründet eine Vermutung dafür, dass die vereinbarte Vergütung nach Auffassung der Vertragsparteien als angemessen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015
Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen von personenbezogenen Daten von Ärzten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals ist grundsätzlich zulässig. Bewertungen des Arztes in einem solchen Portal stellen einen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015
An die Gewährung eines Eilrechtsschutzes bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt es grundsätzlich, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 01/2015
Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gem. Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt nicht vor, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird. Die im Rahmen einer „Zeugnisaktion” an
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 01/2015
Die Eintragung „IP Attorney” (Malta) berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem BGH als Patentanwalt zu vertreten.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die DENIC haftet als Störerin und ist zur Aufhebung einer Registrierung verpflichtet, wenn eine offenkundige und eindeutig feststellbare Rechtsverletzung vorliegt. Eine offensichtlich ungenaue Bezeichnung des Domainnamens in einem rechtskräftigen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die Verwendung der Framing-Technik, um ein fremdes Werk auf seine eigene Webseite einzubinden, stellt grds. keine öffentliche Wiedergabe dar.Voraussetzung ist allerdings, dass das Werk durch das Framing nicht einem neuen Publikum wiedergegeben wird.