Fotodiebstahl im Internet? – So setzen Sie Ihre Urheberrechte als Fotograf durch

26.07.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 2 Min. (13 mal gelesen)
Der Artikel zeigt Fotografen, wie sie bei unbefugter Nutzung ihrer Fotos ihre Rechte verteidigen können. Er erklärt, was urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke und einfache Lichtbilder sind, nennt typische Verletzungen und beschreibt, wie eine professionelle Abmahnung Unterlassungs‑ und Schadensersatzansprüche sichert.

Ob professionelles Shooting oder künstlerische Momentaufnahme – als Fotograf investieren Sie Zeit, Kreativität und Know‑how in Ihre Bilder. Umso ärgerlicher ist es, wenn diese ohne Ihre Zustimmung online oder in gedruckten Medien erscheinen. Das Urheberrecht schützt Ihre Fotos und eröffnet Ihnen wirksame Mittel, gegen unbefugte Nutzung vorzugehen.

Fotografische Werke vs. einfache Lichtbilder
Das Urheberrecht unterscheidet zwischen fotografischen Werken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) und sogenannten Lichtbildern (§ 72 UrhG). Beide sind geschützt, jedoch mit unterschiedlichen Anforderungen und Schutzfristen:

Fotografische Werke setzen eine gewisse Schöpfungshöhe voraus; der Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
Einfache Lichtbilder (z. B. schnelle Schnappschüsse) sind ebenfalls geschützt, allerdings für 50 Jahre ab Erstveröffentlichung.
In beiden Fällen dürfen Dritte Ihr Foto nicht ohne Ihre Erlaubnis vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder bearbeiten (§§ 15, 16, 17, 19 UrhG).

Typische Urheberrechtsverletzungen
  • Veröffentlichung Ihrer Bilder auf Webseiten oder Social‑Media‑Plattformen ohne Lizenz.

  • Verwendung in Werbeanzeigen, Flyern oder Broschüren ohne Ihre Zustimmung.

  • Entfernen oder Überdecken von Wasserzeichen.

  • Verändern oder Zuschneiden des Fotos ohne Erlaubnis.

Solche Handlungen verletzen Ihre Rechte und können Ansprüche auslösen.

Ihre Ansprüche bei Bildrechtsverletzungen
Als Rechteinhaber können Sie gemäß § 97 UrhG:

  1. Unterlassung verlangen:
    Der/die Verletzer muss die Nutzung sofort beenden und künftige Verstöße unterlassen.
  2. Beseitigung fordern:
    Verlangt wird die Löschung des Bildes von Servern und aus Printmedien sowie die Vernichtung unrechtmäßiger Kopien.
  3. Lizenzschadensersatz verlangen: Sie können eine angemessene Lizenzgebühr einfordern, die üblicherweise nach der MFM‑Liste (Mittelstandsgemeinschaft Foto‑Marketing) bemessen wird.
  4. Ersatz des Anwaltshonorars: Die Kosten der Abmahnung sind vom Verletzer zu erstatten, sofern sie berechtigt ist (§ 97a Abs. 3 UrhG).
  5. Auskunfts‑ und Rechnungslegungsansprüche: Um den Schaden zu beziffern, haben Sie Anspruch darauf zu erfahren, wer das Bild genutzt hat und in welchem Umfang.

So gehen Sie gegen Bilddiebstahl vor

  1. Beweise sichern:
    Fertigen Sie Screenshots der unautorisierten Nutzung an, notieren Sie Datum und Quelle.
  2. Urhebernachweis sichern: Bewahren Sie Originaldateien, RAW‑Material oder Aufnahmedaten auf, um im Streitfall Ihre Urheberschaft zu beweisen.
  3. Verletzer identifizieren: Ermitteln Sie den Betreiber der Website; dies kann über das Impressum oder eine Whois‑Abfrage erfolgen.
  4. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt formuliert eine rechtssichere Abmahnung mit Unterlassungs‑ und Schadensersatzforderungen. So vermeiden Sie Formfehler und eine unzulässige „Über‑Abmahnung“.
Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Die richtige Bemessung von Lizenzschadensersatz und die Auswahl der passenden Anspruchsgrundlagen erfordern juristische Fachkenntnis. Eine nicht korrekt formulierte Abmahnung kann unwirksam sein oder Ihnen sogar eigene Kosten auferlegen. Professionelle Vertretung hilft Ihnen, Ihre Rechte effizient durchzusetzen, ohne selbst in eine rechtliche Falle zu geraten.

Die KANZLEI 441 – Ihre Partnerin für Urheberrecht
Die KANZLEI 441 aus Nürnberg ist auf Medien‑ und Urheberrecht spezialisiert und vertritt Fotografen sowie Kreative bundesweit. Wir prüfen Urheberrechtsverletzungen, ermitteln die Anspruchshöhe nach aktuellen Marktwerten und setzen Ihre Ansprüche konsequent außergerichtlich wie gerichtlich durch.

Haben Sie eine unbefugte Nutzung Ihrer Fotos entdeckt? Lassen Sie sich beraten, bevor Sie selbst tätig werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und angemessenen Schadensersatz zu erhalten.



Ihre KANZLEI 441 berät Sie gerne!


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