Was tun bei rufschädigenden Behauptungen im Internet?
10.09.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 2 Min. (70 mal gelesen)
Die KANZLEI 441 hilft bei Rufschädigung, Verleumdung & Unterlassung. Jetzt anwaltlich beraten lassen & Einträge löschen!
Ihre Rechte bei falschen Aussagen, Verleumdung & übler Nachrede – erklärt von der KANZLEI 441
Ob Google-Bewertung, Facebook-Post, Kommentar im Forum oder WhatsApp-Screenshot: Falsche Tatsachenbehauptungen und ehrverletzende Äußerungen verbreiten sich im Netz in Sekundenschnelle – und können beruflich wie privat enormen Schaden anrichten.
Die KANZLEI 441 zeigt, was Sie tun können, wenn Sie im Internet zu Unrecht angegriffen werden – und wie Sie sich effektiv zur Wehr setzen.
✅ Wann liegt eine rechtswidrige Äußerung vor?
Grundsätzlich gilt: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut – doch sie endet dort, wo gezielt gelogen oder diffamiert wird. Die rechtliche Einordnung hängt davon ab, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt:
🛡️ Was kann man gegen Rufschädigung tun?
Wenn Sie sich gegen falsche Aussagen oder Verleumdung wehren wollen, stehen Ihnen verschiedene zivilrechtliche und strafrechtliche Mittel offen:
📱 Typische Fälle aus der Praxis:
⚠️ Wichtig: Schnelles Handeln zählt
Internet-Inhalte verbreiten sich rasend schnell. Wer zu lange zögert, riskiert, dass sich die Behauptung festsetzt oder von anderen aufgegriffen wird.
👉 Die KANZLEI 441 empfiehlt: Lassen Sie sich bereits beim ersten Vorfall professionell beraten, um Ihre Rechte zu sichern.
💼 KANZLEI 441 – Ihre Kanzlei für Medienrecht & Persönlichkeitsrecht
Ob Onlinebewertung, Social-Media-Kampagne oder Presseveröffentlichung:
Die KANZLEI 441 ist bundesweit tätig im Medienrecht, Äußerungsrecht und digitalen Persönlichkeitsschutz.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte durchzusetzen – diskret, effektiv und entschlossen.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de
Ihre Rechte bei falschen Aussagen, Verleumdung & übler Nachrede – erklärt von der KANZLEI 441
Ob Google-Bewertung, Facebook-Post, Kommentar im Forum oder WhatsApp-Screenshot: Falsche Tatsachenbehauptungen und ehrverletzende Äußerungen verbreiten sich im Netz in Sekundenschnelle – und können beruflich wie privat enormen Schaden anrichten.
Die KANZLEI 441 zeigt, was Sie tun können, wenn Sie im Internet zu Unrecht angegriffen werden – und wie Sie sich effektiv zur Wehr setzen.
✅ Wann liegt eine rechtswidrige Äußerung vor?
Grundsätzlich gilt: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut – doch sie endet dort, wo gezielt gelogen oder diffamiert wird. Die rechtliche Einordnung hängt davon ab, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt:
- Meinungsäußerung: subjektive Werturteile („Ich finde den Arzt unsympathisch“) sind oft zulässig – es sei denn, sie verletzen die Menschenwürde oder enthalten Schmähkritik.
- Tatsachenbehauptung: objektiv überprüfbare Aussagen („Herr X hat Patientenakten gefälscht“) müssen wahr sein – sonst sind sie rechtswidrig.
🛡️ Was kann man gegen Rufschädigung tun?
Wenn Sie sich gegen falsche Aussagen oder Verleumdung wehren wollen, stehen Ihnen verschiedene zivilrechtliche und strafrechtliche Mittel offen:
- Löschung verlangen: gegenüber Plattformen, Hostern oder direkt beim Verfasser
- Unterlassungserklärung: damit sich der Täter künftig nicht mehr äußern darf
- Gegendarstellung: insbesondere bei Presseveröffentlichungen
- Schadensersatz / Geldentschädigung: etwa bei erheblichen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht
- Strafanzeige: z. B. wegen Verleumdung (§ 187 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB)
📱 Typische Fälle aus der Praxis:
- Eine Google-Bewertung unter dem Namen „Max Mustermann“ bezeichnet eine Ärztin als „gefährlich inkompetent“, obwohl der Verfasser nie Patient war.
- Ein Ex-Partner verbreitet in sozialen Medien, man sei „psychisch krank“ oder „sexsüchtig“ – ohne jede Grundlage.
- Ein Mitbewerber veröffentlicht gezielt falsche Tatsachen über ein Unternehmen, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen.
⚠️ Wichtig: Schnelles Handeln zählt
Internet-Inhalte verbreiten sich rasend schnell. Wer zu lange zögert, riskiert, dass sich die Behauptung festsetzt oder von anderen aufgegriffen wird.
👉 Die KANZLEI 441 empfiehlt: Lassen Sie sich bereits beim ersten Vorfall professionell beraten, um Ihre Rechte zu sichern.
💼 KANZLEI 441 – Ihre Kanzlei für Medienrecht & Persönlichkeitsrecht
Ob Onlinebewertung, Social-Media-Kampagne oder Presseveröffentlichung:
Die KANZLEI 441 ist bundesweit tätig im Medienrecht, Äußerungsrecht und digitalen Persönlichkeitsschutz.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte durchzusetzen – diskret, effektiv und entschlossen.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de