Was tun bei rufschädigenden Behauptungen im Internet?

25.08.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 3 Min. (24 mal gelesen)
Die KANZLEI 441 hilft bei Rufschädigung, Verleumdung & Unterlassung. Jetzt anwaltlich beraten lassen & Einträge löschen!

Ihre Rechte bei falschen Aussagen, Verleumdung & übler Nachrede – erklärt von der KANZLEI 441

Ob Google-Bewertung, Facebook-Post, Kommentar im Forum oder WhatsApp-Screenshot: Falsche Tatsachenbehauptungen und ehrverletzende Äußerungen verbreiten sich im Netz in Sekundenschnelle – und können beruflich wie privat enormen Schaden anrichten.

Die KANZLEI 441 zeigt, was Sie tun können, wenn Sie im Internet zu Unrecht angegriffen werden – und wie Sie sich effektiv zur Wehr setzen.


✅ Wann liegt eine rechtswidrige Äußerung vor?
Grundsätzlich gilt: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut – doch sie endet dort, wo gezielt gelogen oder diffamiert wird. Die rechtliche Einordnung hängt davon ab, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt:

  • Meinungsäußerung: subjektive Werturteile („Ich finde den Arzt unsympathisch“) sind oft zulässig – es sei denn, sie verletzen die Menschenwürde oder enthalten Schmähkritik.

  • Tatsachenbehauptung: objektiv überprüfbare Aussagen („Herr X hat Patientenakten gefälscht“) müssen wahr sein – sonst sind sie rechtswidrig.

Auch anonyme oder pseudonyme Beiträge auf Plattformen wie Reddit, Jodel oder in Facebook-Gruppen können rechtswidrig sein – hier lässt sich in vielen Fällen über den Plattformbetreiber oder gerichtliche Anordnungen der Verfasser ermitteln.


🛡️ Was kann man gegen Rufschädigung tun?
Wenn Sie sich gegen falsche Aussagen oder Verleumdung wehren wollen, stehen Ihnen verschiedene zivilrechtliche und strafrechtliche Mittel offen:

  • Löschung verlangen: gegenüber Plattformen, Hostern oder direkt beim Verfasser

  • Unterlassungserklärung: damit sich der Täter künftig nicht mehr äußern darf


  • Schadensersatz / Geldentschädigung: etwa bei erheblichen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht


Die KANZLEI 441 prüft für Sie, welche Ansprüche bestehen, wie schnell Sie dagegen vorgehen können und wie sich das Ganze beweissicher dokumentieren lässt. In besonders eilbedürftigen Fällen kann auch die Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren in Betracht kommen. Ein solches Eilverfahren ist allerdings grundsätzlich nur bis zu circa einem Monat ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich, da ansonsten von den Gerichten keine besondere Dringlichkeit mehr angenommen wird.


📱 Typische Fälle aus der Praxis:
  • Eine Google-Bewertung unter dem Namen „Max Mustermann“ bezeichnet eine Ärztin als „gefährlich inkompetent“, obwohl der Verfasser nie Patient war.

  • Ein Ex-Partner verbreitet in sozialen Medien, man sei „psychisch krank“ oder „sexsüchtig“ – ohne jede Grundlage.

  • Ein Mitbewerber veröffentlicht gezielt falsche Tatsachen über ein Unternehmen, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen.

In all diesen Fällen kann die KANZLEI 441 die Löschung veranlassen und gezielt rechtlich vorgehen – notfalls auch gerichtlich.


⚠️ Wichtig: Schnelles Handeln zählt
Internet-Inhalte verbreiten sich rasend schnell. Wer zu lange zögert, riskiert, dass sich die Behauptung festsetzt oder von anderen aufgegriffen wird. 

👉 Die KANZLEI 441 empfiehlt: Lassen Sie sich bereits beim ersten Vorfall professionell beraten, um Ihre Rechte zu sichern.


💼 KANZLEI 441 – Ihre Kanzlei für Medienrecht & Persönlichkeitsrecht
Ob Onlinebewertung, Social-Media-Kampagne oder Presseveröffentlichung:
Die KANZLEI 441 ist bundesweit tätig im Medienrecht, Äußerungsrecht und digitalen Persönlichkeitsschutz.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte durchzusetzen – diskret, effektiv und entschlossen.

 

Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!




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