Facebook sperrt Gruppen ohne Vorwarnung – was Betroffene jetzt tun können

13.09.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 3 Min. (18 mal gelesen)
Facebook-Gruppe gesperrt? Die KANZLEI 441 setzt Ihre Rechte durch – von Abmahnung bis einstweiliger Verfügung. Jetzt anwaltliche Beratung einholen!

Immer mehr Administratoren berichten davon, dass ihre Facebook-Gruppen plötzlich gesperrt werden – ohne Begründung, ohne Vorwarnung und ohne Möglichkeit zur Anhörung. Besonders bitter: Auch große Communities mit tausenden Mitgliedern sind betroffen. Für viele Betreiber ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch ein erheblicher ideeller Schaden.

Die KANZLEI 441 konnte bereits erfolgreich gegen solche Sperrungen vorgehen: Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde Meta kürzlich verpflichtet, eine begründungslos gelöschte Gruppe umgehend wieder freizuschalten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.


Warum diese Sperren rechtswidrig sind
Zwar darf Meta als Plattformbetreiber seine Nutzungsbedingungen durchsetzen. Eine Sperrung ohne konkrete Begründung, ohne Vorwarnung und ohne Anhörung ist jedoch rechtswidrig. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt:

Meta musste die gesperrte Gruppe wieder freischalten.
Zudem wurde untersagt, die Gruppe künftig ohne vorherige Anhörung zu sperren.
Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder bis 250.000 EUR oder Ordnungshaft.
Dieser Beschluss ist ein deutliches Signal an Meta – und eine Chance für Betroffene, sich erfolgreich zu wehren.


Erste Schritte für Gruppenbetreiber
Bevor anwaltliche Hilfe eingeschaltet wird, sollten Betroffene Meta zunächst selbst zur Freischaltung auffordern. Das ist wichtig, um die Anwaltskosten später als Verzugsschaden geltend machen zu können.

Schreiben Sie dazu an: impressum-support@support.facebook.com

Nutzen Sie am besten diese Formulierung:

Betreff: Sperrung meiner Facebook-Gruppe – Aufforderung zur sofortigen Freischaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Gründer der Facebook-Gruppe „[Name der Gruppe]“ (URL: [Link zur Gruppe]). Diese wurde am [Datum] ohne Vorwarnung gesperrt.

Ich fordere Sie auf, die Gruppe spätestens bis zum [Datum + 3–5 Tage] wieder freizuschalten. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten und die dadurch entstehenden Kosten als Verzugsschaden geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Wichtiger Hinweis: 30-Tage-Frist
Im Hilfebereich von Facebook deutet vieles darauf hin, dass eine Wiederherstellung nach 30 Tagen technisch nicht mehr möglich ist. Betroffene sollten daher unbedingt rechtzeitig handeln und ihre Ansprüche sichern. Im Idealfall lässt man sich dies noch im Hilfechat von Facebook bestätigen. Diese Information könnte wichtig für die sogenannte Eilbedürftigkeit im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sein!


Anwaltliche Hilfe – wann ist sie notwendig?
Reagiert Meta nicht auf die gesetzte Frist, befindet sich das Unternehmen im Verzug. Spätestens jetzt sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Die KANZLEI 441 prüft für Sie:

  • ob die Sperrung rechtmäßig war,
  • ob ein Anspruch auf sofortige Freischaltung besteht,
  • und ob im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann.

Die Chancen stehen gut: Bereits nach wenigen Tagen kann das Gericht entscheiden – und Meta zur Wiederherstellung verpflichten.


Fazit: Nicht hinnehmen – sondern handeln!
Grundlose Sperrungen von Facebook-Gruppen müssen nicht akzeptiert werden. Mit einer klaren Strategie – erst Verzugsschreiben an Meta, dann ggf. einstweilige Verfügung – können Gruppen erfolgreich wieder freigeschaltet werden.

Die KANZLEI 441 unterstützt Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns, wenn auch Ihre Facebook-Gruppe gesperrt wurde.

Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de


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