Fotourheberrecht: Was tun bei einer Abmahnung?

19.08.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 3 Min. (67 mal gelesen)
Wer eine Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Fotos erhält, sollte weder vorschnell zahlen noch die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich überhöhte Forderungen oft deutlich reduzieren und rechtliche Risiken vermeiden.

1. Abmahnung – ein häufiges Problem im Internetzeitalter
Das Internet ist voller Bilder – auf Social Media, in Blogs, Online-Shops oder Firmenwebseiten. Doch was viele übersehen: Fast jedes dieser Fotos ist urheberrechtlich geschützt. Wer ohne gültige Lizenz ein Bild verwendet, riskiert eine Abmahnung. Solche Schreiben treffen Betroffene oft völlig unvorbereitet. Die Vorwürfe sind ernst: unrechtmäßige Nutzung eines geschützten Werkes, verbunden mit hohen Geldforderungen und einer Unterlassungserklärung.


2. Typische Forderungen in einer Abmahnung
Abmahnschreiben folgen einem klaren Muster. Häufig fordern die Anwälte des Urhebers:

Unterlassung: Der Abgemahnte soll sich verpflichten, das Foto künftig nicht mehr zu verwenden und im Wiederholungsfall eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen.
Auskunft: Der Abgemahnte soll geordnete Angaben über z.B. Herkunft und Nutzungsumfang des streitgegenständlichen Fotos.
Schadensersatz: Meist berechnet auf Grundlage der MFM-Tabelle, die marktübliche Lizenzsätze für Bildnutzungen vorgibt. Die Summen liegen oft zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro.
Anwaltskosten: Zusätzlich sollen die Rechtsanwaltsgebühren des Gegners erstattet werden.
Fristen: In der Regel bleibt nur eine knappe Woche zur Reaktion.

3. Häufige Fehler bei der Reaktion
Viele Abgemahnte reagieren überhastet – und verschlechtern ihre Lage dadurch erheblich:

  • Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung: Diese ist in vielen Fällen zu weit gefasst. Wer unterschreibt, verpflichtet sich unnötig stark und riskiert teure Vertragsstrafen.

  • Sofortige Zahlung: Nicht selten sind die geforderten Summen überhöht.

  • Ignorieren: Ein komplettes Nichtstun führt fast zwangsläufig zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage.

  • Selbstverhandlungen: Wer ohne Fachwissen Kontakt mit der Gegenseite aufnimmt, macht sich oft angreifbar.


4. Richtiger Umgang mit der Abmahnung
Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese Schritte beherzigen:

  • Nichts unterschreiben – zumindest nicht, ohne rechtliche Beratung.

  • Keine Zahlungen leisten, bevor die Ansprüche geprüft wurden.

  • Fristen ernst nehmen – sonst drohen Gerichtsverfahren, in Eilsachen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

  • Spezialisierten Anwalt einschalten – dieser kann die Ansprüche prüfen, Forderungen reduzieren und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.


5. Wie ein Anwalt hilft
Ein erfahrener Anwalt prüft zunächst die Berechtigung der Abmahnung:

  • Gehört das Bild tatsächlich dem angeblichen Rechteinhaber?

  • Liegt tatsächlich eine unlizenzierte Nutzung vor?

  • Entspricht die Höhe der Forderung den marktüblichen Werten?

  • Sind die Anwaltskosten korrekt angesetzt?

In vielen Fällen lässt sich durch geschickte Verhandlungen eine deutliche Reduzierung der Forderung erreichen. Gleichzeitig wird mit einer modifizierten Unterlassungserklärung sichergestellt, dass keine unkalkulierbaren Risiken bleiben.


6. Ein Praxisnahes Beispiel
Ein Blogger nutzte auf seiner privaten Seite ein Foto, das er über eine kostenlose Bilddatenbank gefunden hatte. Leider war dieses Bild dort unrechtmäßig eingestellt worden. Kurze Zeit später erhielt er eine Abmahnung mit einer Forderung über 1.800 Euro.

Mit anwaltlicher Hilfe konnte die Summe auf 500 Euro gesenkt werden. Gleichzeitig wurde eine rechtssichere Unterlassungserklärung abgegeben, sodass der Fall damit abgeschlossen war.


7. Fazit
Eine Abmahnung wegen Fotourheberrechts sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Wer überstürzt handelt, zahlt oft zu viel oder verpflichtet sich zu weitreichend. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Risiken eindämmen und die Kosten deutlich reduzieren.

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