Vorladung § 285 StGB – Anwalt für Online-Glücksspiel & illegale Casinos
10.09.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 1 Min. (74 mal gelesen)
Wer eine Vorladung nach § 285 StGB wegen Online-Glücksspiels erhält, sollte keine Aussagen bei der Polizei machen und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die KANZLEI 441 ist spezialisiert auf Glücksspielstrafrecht und verteidigt Mandanten bundesweit.
Wer Online-Casinos nutzt, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Immer häufiger erhalten Spieler eine Vorladung nach § 285 StGB. Der Vorwurf: Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel.
Warum ist das strafbar?
In Deutschland sind nur staatlich lizenzierte Anbieter erlaubt. Viele Online-Casinos haben ihren Sitz in Malta, Gibraltar oder Curaçao – und besitzen keine deutsche Genehmigung im Rahmen der sogenannten White List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Zahlungen dorthin können von Ermittlern nachverfolgt werden. Schon kleinere Einsätze reichen für den Anfangsverdacht aus.
Risiken für Spieler
Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob:
Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Mit Erfahrung aus zahlreichen Glücksspielverfahren sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de
Wer Online-Casinos nutzt, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Immer häufiger erhalten Spieler eine Vorladung nach § 285 StGB. Der Vorwurf: Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel.
Warum ist das strafbar?
In Deutschland sind nur staatlich lizenzierte Anbieter erlaubt. Viele Online-Casinos haben ihren Sitz in Malta, Gibraltar oder Curaçao – und besitzen keine deutsche Genehmigung im Rahmen der sogenannten White List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Zahlungen dorthin können von Ermittlern nachverfolgt werden. Schon kleinere Einsätze reichen für den Anfangsverdacht aus.
Risiken für Spieler
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
- Einziehung von "Tatgewinnen"
Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob:
- das Online-Casino tatsächlich illegal war
- geringe Schuld zur Einstellung führt
- ein Strafbefehl oder Verfahren abgewendet werden kann
Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Mit Erfahrung aus zahlreichen Glücksspielverfahren sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
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Nimrodstr. 10
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