Gemeinsames Sorgerecht: Was gilt beim Umzug?

04.06.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (114269 mal gelesen)
Umzug,gemeinsames,Sorgerecht,Kinder Was passiert mit dem gmeinsamen Sorgerecht nach dem Umzug? © Ma - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Gemeinsames Sorgerecht in Deutschland: Nach einer Scheidung behalten Eltern in Deutschland in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Wichtige Entscheidungen - wie der Wohnort des Kindes - müssen gemeinsam getroffen werden. Einseitige Entscheidungen sind nur in Notfällen erlaubt.

2. Rechtliche Konsequenzen bei Umzug: Ein Umzug mit dem Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils kann strafrechtliche Folgen haben und ist nur zulässig, wenn das Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen hat. Das Wohl des Kindes steht bei allen Entscheidungen im Vordergrund.

3. Beratung und Gerichtsentscheidungen: Bei Uneinigkeit können Eltern das Familiengericht anrufen, welches eine Entscheidung im besten Interesse des Kindes trifft. Rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist in diesen Fällen empfehlenswert.
Verheiratete Eltern haben für ihre Kinder das gemeinsame Sorgerecht. Ebenso nicht verheiratete Eltern, die eine entsprechende Erklärung vor dem Jugendamt abgegeben haben. Sie haben also sowohl das Recht, als auch die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Auch eine Trennung oder Scheidung ändern daran erst einmal gar nichts.
Nach § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezieht sich das gemeinsame Sorgerecht auf alle Lebensbereiche des Kindes. Dazu gehören die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und die Sorge für sein Vermögen (Vermögenssorge). Die elterliche Sorge müssen beide Elternteile in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes ausüben. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass beide unterschiedliche Vorstellungen haben. In diesem Fall müssen sie versuchen, sich zu einigen (§ 1627 BGB).

Sorgerecht: Wann ist ein Alleingang eines Elternteils möglich?


Steht eine Entscheidung über Angelegenheiten an, die für das Kind von wichtiger Bedeutung sind, entscheiden beide Elternteile gleichberechtigt. Sie müssen sich also verständigen und sich darüber einigen, was geschehen soll.
Ein Alleingang ist nur im Notfall möglich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind nach einem Unfall sofort ins Krankenhaus muss.
Zu den wichtigen Angelegenheiten zählen die Wahl von Kindergarten und Schule, Operationen, die Wahl der Berufsausbildung – und nicht zuletzt die Bestimmung des Ortes, an dem sich das Kind aufhält. Dazu gehören der Wohnort, ein Auslandsurlaub oder auch die Entscheidung über einen Umzug.
Geht es lediglich um alltägliche Dinge – wie Hausaufgaben, Kleidungskauf etc. – müssen sich die Eltern nicht abstimmen. Nach einer Trennung kann also in solchen Fragen derjenige Elternteil entscheiden, bei dem das Kind wohnt.

Was unterscheidet Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?


Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Bestandteil des Sorgerechts. Üben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht aus, können sie auch nur gemeinsam entscheiden, wo sich das Kind aufhalten soll, also seinen Wohnsitz hat. Hier gibt es keinen Alleingang. Eine Trennung ändert daran grundsätzlich nichts (§ 1687 BGB). Wenn also ein Elternteil mit dem Kind umziehen will, muss der andere vorher zustimmen.
Aber: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht lässt sich vom Sorgerecht trennen. Ein Elternteil kann nämlich beim Familiengericht beantragen, ihm allein das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes zu übertragen.

Umzug ohne Zustimmung des anderen Elternteils zulässig?


Wenn ein Elternteil das alleinige Recht zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes hat, kann er mit diesem ohne Zustimmung des anderen Elternteils umziehen.
Ansonsten können nur beide zusammen über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden. Verweigert der andere Elternteil dann seine Zustimmung zum Umzug, kann der Umzugswillige das Familiengericht anrufen und die Übertragung des Sorgerechts auf sich allein in diesem Punkt beantragen. Das Gericht wird sich bei seiner Entscheidung hauptsächlich danach richten, was für das Kind das Beste ist, was also dem Kindeswohl am besten entspricht.

Gemeinsames Sorgerecht: Worum geht es vor Gericht?


Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder einer bestimmten Art von Angelegenheiten nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil allein übertragen. Dies ist nach § 1628 BGB auf Antrag eines Elternteils möglich. Auch die Entscheidung über einen Umzug und über den künftigen Wohnort des Kindes kann auf diese Art also einem einzelnen Elternteil überlassen werden. Dann hat der andere in diesem Punkt nichts mehr zu sagen. Die Übertragung der Entscheidungsgewalt kann vom Gericht mit Auflagen verbunden werden.
Trotzdem gilt aber: In allen anderen wichtigen Angelegenheiten des Sorgerechts darf der andere Elternteil nach wie vor mitentscheiden.

Umzug: Welche Rechte hat der zurückbleibende Elternteil?


Wenn der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ohne Zustimmung des anderen umgezogen ist, kann dieser vor Gericht gehen. Er kann beantragen, dass das Gericht ihm das alleinige Recht zur Aufenthaltsbestimmung überträgt oder auch, dass das Kind wieder an seinen früheren Wohnort zurück umziehen muss. Ein derartiger Rückumzug wird aber nur im äußersten Ausnahmefall vom Gericht veranlasst werden: Meist geht man davon aus, dass dem Wohl des Kindes ständiges Umziehen eher abträglich ist und das Kindeswohl steht bei solchen Verfahren immer im Vordergrund.

Umzug ohne Zustimmung: Wann liegt eine Straftat vor?


Ein Elternteil kann sich sogar strafbar machen, wenn er mit dem Kind umzieht, ohne zuvor die Zustimmung des andern Elternteils einzuholen. Dies kann nämlich den Straftatbestand der Kindesentziehung bzw. „Entziehung Minderjähriger“ nach § 235 Strafgesetzbuch erfüllen. Insbesondere bei einem Umzug ins Ausland ist dies leicht der Fall. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Sorgerecht nach Umzug nach Mexiko


Vor einigen Jahren hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall einer Mutter befasst, die mit ihrem Kind nach Mexiko auswandern wollte. Dort wollte sie mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammenleben. Allerdings hatte sie mit dem Vater des Kindes zusammen das gemeinsame Sorgerecht inne. Der Vater war gegen die Auswanderung des Kindes. Zunächst beschäftigte sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall und übertrug das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter. Der Bundesgerichtshof hob aber diese Entscheidung auf und verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht zurück. Dieses sollte noch genauer klären, ob der Umzug wirklich dem Kindeswohl entspreche. Immerhin sei es denkbar, dass es für das Kind besser sei, bei seinem Vater in Deutschland zu bleiben (Beschluss vom 28. April 2010, Az. XII ZB 81/09).

Sorgerecht nach Umzug nach Italien


Es kann durchaus Fälle geben, in denen einem Elternteil erlaubt wird, mit dem Kind auch gegen den Willen des anderen ins Ausland umzuziehen. Zum Beispiel können berufliche Verbesserungen des umzugswilligen Elternteils vom Gericht anerkannt werden. In erster Linie wird hier aber immer auf das Wohl des Kindes abgestellt.
Besteht allerdings der Grund für den Umzug hauptsächlich darin, den Umgang des Ex-Partners mit dem Kind zu unterbinden, wird das Familiengericht dies meist nicht erlauben. So entschied zum Beispiel das OLG Koblenz (Urteil vom 4.5.2010, Az. 11 UF 149/10).

Praxistipp zum gemeinsamen Sorgerecht bei Umzug


Ein Umzug kann ein schwerwiegender Einschnitt im Leben eines Kindes sein, aber auch des Elternteiles, dem der künftige Umgang mit seinem Kind erschwert oder unmöglich gemacht wird. Gerade im Hinblick auf das Kindeswohl kann es hier gute Gründe geben, dies zu verhindern. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann im konkreten Fall am besten beurteilen, welche rechtlichen Schritte - insbesondere durch den zurückbleibenden Elternteil - unternehmen werden können.

(Bu)


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 Stephan Buch
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