Sorgerecht: Was Eltern jetzt dazu wissen müssen!

07.10.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Familie,Vater,Mutter,Kinder Was alles wird vom Sorgerecht der Eltern umfasst? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Begriff: Das Sorgerecht bezeichnet das gesetzliche Recht und die Pflicht von Eltern oder Erziehungsberechtigten, für das Wohl und die Erziehung eines minderjährigen Kindes zu sorgen. Dies umfasst die Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung.

2. Sorgeberechtigte: Verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht; unverheiratete Paare, wenn sie eine Sorgerrechtserklärung abgeben.

3. Trennung / Scheidung: Nach einer Trennung oder Scheidung kann das Sorgerecht vom Familiengericht einem Elternteil allein übertragen werden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.
Das Sorgerecht betrifft alle wichtigen Angelegenheiten im Leben eines Kindes. Dazu gehört zunächst die sogenannte Personensorge. Sie umfasst die Namensgebung für das Kind ebenso wie seine Gesundheit einschließlich medizinischer Behandlungen und der Einwilligung in Operationen, die Ernährung des Kindes, die Auswahl von Kita und Schule und alles, was mit deren Besuch zusammenhängt, das Recht zur Aufenthaltsbestimmung (also zur Bestimmung des Wohnorts) sowie das Umgangsrecht. Das Sorgerecht betrifft zusätzlich auch die Vermögenssorge. Zu ihr gehören die finanziellen Angelegenheiten des Kindes, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Sparkontos oder der Abschluss von Abos und Verträgen, die Kosten verursachen.

Wer hat das Sorgerecht für ein Kind?


Im Normalfall haben beide Eltern das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind gemeinsam inne. Dies ist der Fall, wenn

- die Eltern verheiratet sind oder
- sie nach der Geburt des Kindes heiraten oder
- sie als Unverheiratete eine Sorgeerklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen, oder
- wenn das Familiengericht ihnen gemeinsam das Sorgerecht überträgt.

Wer hat bei unverheirateten Paaren das Sorgerecht?


Bei einem unverheirateten Paar hat grundsätzlich die Mutter das Sorgerecht. Wollen beide Elternteile gemeinsam für ihr Kind sorgen, können sie eine gemeinsame Sorgeerklärung – auch Sorgerechtserklärung genannt – abgeben und darin diesen Willen bekräftigen. Die Sorgerechtserklärung muss durch einen Notar oder das Jugendamt öffentlich beurkundet werden. Sobald die Erklärung von beiden Elternteilen abgegeben wurde und beurkundet ist, haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde ist nicht erforderlich.

Alternativ kann auch das Familiengericht beiden Elternteilen auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht zusprechen. Der Vater kann seit einigen Jahren einen solchen Antrag auch allein stellen, ohne Zustimmung der Mutter.

Wer entscheidet, wenn sich die Eltern nicht einig sind?


Es kommt vor, dass sich Eltern bei einer das Kind betreffenden Einzelfrage aus dem Sorgerecht nicht einigen können. Es kann dabei zum Beispiel um die Höhe des Taschengeldes gehen, um die Kita oder die Schule, die das Kind besuchen soll. Auch die religiöse Erziehung sorgt oft für Streit. Aber: Grundsätzlich müssen sich die Eltern bei der Ausübung des Sorgerechts einigen. Dies geht aus § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervor. Das bedeutet: Ein Elternteil darf nicht einfach über den Kopf des anderen hinweg entscheiden.

Können sich beide überhaupt nicht einigen, können sie das Familiengericht in Anspruch nehmen. Dieses nimmt ihnen die Entscheidung nicht ab. Es entscheidet aber, welcher der beiden Elternteile in der umstrittenen Frage entscheiden darf. Gerade bei der Frage, welche Religion das Kind haben soll, sind sich Eltern unterschiedlichen Glaubens oft nicht einig. Oft muss dann das Gericht tätig werden. Auch hier bestimmt es nur, wer entscheiden darf.

Wie kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommen?


Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben möchte, kann derjenige dies beim Familiengericht beantragen. Das Familiengericht kann einem Elternteil aus verschiedenen Gründen das alleinige Sorgerecht zusprechen. Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Übertragung des Sorgerechts dem Kindeswohl entspricht. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Kindeswohl durch den anderen Partner gefährdet ist.

Beispiele für solche Gefährdungen des Kindeswohls sind Misshandlungen, Gesundheitsgefährdung, Vernachlässigung durch schlechte Ernährung oder mangelnde Hygiene, Verweigerung des Schulbesuchs oder, wenn dem anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind verweigert wird.

Nicht ausreichend für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts sind Streitigkeiten zwischen den Eltern, verletzte Gefühle oder die Behauptung, der andere sei ein "schlechter Umgang" für das Kind. Wichtig: Der einzige Maßstab ist hier das Wohl des Kindes. Die Befindlichkeiten der Eltern oder irgendwelche Schuldzuweisungen spielen keine Rolle. Auch aus Sicht der Gerichte braucht ein Kind für seine normale Entwicklung grundsätzlich beide Elternteile.

Wer erhält das Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung?


Kommt es zu einer Trennung, behalten zunächst beide Partner das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind. Dies ergibt sich aus § 1671 BGB. Daran ändert auch eine Scheidung zunächst einmal gar nichts. Nur auf Antrag wird das Familiengericht einem der Ehepartner das alleinige Sorgerecht zusprechen. Die Voraussetzung ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Wenn die getrennt lebenden Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in den alltäglichen Angelegenheiten des Kindes selbst und allein entscheiden. Sobald es jedoch um nicht alltägliche Entscheidungen geht, welche Auswirkungen auf das weitere Leben des Kindes haben können, muss der andere an der Entscheidung beteiligt werden. Dies wären zum Beispiel größere Auslandsreisen oder medizinische Operationen.

Allerdings können sich die getrennten Eltern auch in einer Sorgerechtsvereinbarung darüber einigen, wer das Sorgerecht ausüben soll. Eine solche Vereinbarung kann bei gemeinsamem Sorgerecht auch festlegen, wie dieses ausgeübt werden soll, ob zum Beispiel einer der Partner in bestimmten Fragen allein entscheiden darf.

Was ist der Unterschied von Sorgerecht und Umgangsrecht?


Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, bedeutet das nicht, dass der andere sein Kind nicht mehr sehen darf. In der Regel behält der andere Elternteil trotzdem ein Umgangsrecht mit seinem Kind.

Das Umgangsrecht muss man vom Sorgerecht unterscheiden. Das Umgangsrecht ist das Recht, das Kind zu sehen, mit ihm etwas zu unternehmen und Zeit mit ihm zu verbringen. Kinder haben das Recht auf Umgang auch mit einem Elternteil, der kein Sorgerecht hat. Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil hat weiter das Recht auf Umgang mit seinem Kind.

Kommt es zum Streit über das Umgangsrecht, kann auch dessen genaue Ausgestaltung durch das Familiengericht geregelt werden. Dies kann zum Beispiel die Häufigkeit und Organisation der Besuche und gemeinsamen Unternehmungen betreffen. Dies bestimmt § 1684 Abs. 3 BGB.

Kann ein Partner verhindern, dass der andere mit dem Kind umzieht?


Immer wieder kommt es vor, dass ein sorgeberechtigter Elternteil nach einer Trennung mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland umziehen möchte. Der zurückbleibende Elternteil ist damit regelmäßig nicht einverstanden. Ob ein solcher Umzug möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Schließlich wird damit das Umgangsrecht und auch das Sorgerecht des anderen Elternteils ausgehebelt. Hier ist eine Prüfung durch einen Anwalt zu empfehlen.

Auch bei gemeinsamem Sorgerecht kann das Familiengericht einem der Partner das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und damit zur Bestimmung des Wohnorts des Kindes allein übertragen. Eine solche Entscheidung wird das Gericht jedoch sorgfältig prüfen – unter Berücksichtigung des Kindeswohls als entscheidendem Faktor. Das Gericht wird auch das Kind dazu anhören.

Wie kann man das Sorgerecht verlieren?


Auf Antrag kann das Familiengericht einem der Elternteile das Sorgerecht allein übertragen. Dies wird es tun, wenn die Ausübung des Sorgerechts durch den anderen Partner das Kindeswohl gefährden würde. Das OLG Frankfurt/M. hat entschieden, dass häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen gegenüber der Mutter als spezielle Form der Kindesmisshandlung angesehen werden. Dies gilt auch, wenn der Vater die Kinder selbst nie angefasst oder bedroht hat.

Im konkreten Fall ging es um ein geschiedenes Paar mit Kindern im Alter von fünf und neun Jahren. Diese lebten bei der Mutter. Gegen den Vater bestand ein Kontaktverbot, das dieser missachtete. Die Kinder mussten immer wieder Gewalt und sogar Todesdrohungen gegen die Mutter miterleben. Dadurch war laut Gericht ihre normale Entwicklung erheblich gefährdet. Vor Gericht sprachen sich auch die Kinder selbst für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter aus. Dem kam das Gericht nach (Beschluss vom 10.9.2024, Az. 6 UF 144/24).

Praxistipp zum elterlichen Sorgerecht


In der Regel leiden Kinder unter einer Scheidung am meisten. Umso wichtiger ist es, dass sich die Eltern auch im Falle von Trennung und Scheidung darüber einigen, wer welche Entscheidungen hinsichtlich des Kindes trifft. Behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, ist einverständliches Handeln gefragt. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie zum Thema Sorgerecht fachkundig beraten.

(Wk)


 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion