Welche Regeln gelten für das Grillen auf dem Balkon und im Garten?
30.07.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Das Sommerwetter lädt zum Grillen ein. Was sollten Grillfreunde beachten? © Rh - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Gebot der Rücksichtnahme: Mieter und Wohnungseigentümer dürfen ab und an auf dem Balkon oder im Garten grillen, wenn es nicht im Mietvertrag verboten ist. Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist aber oberstes Gebot.
2. Gerichtsurteile setzen Grenzen: Manche Gerichte halten ein- bis zweimal im Monat Grillen für zumutbar – andere sehen schon bei geringer Rauchbelästigung Probleme. Ein elektrischer Grill wird oft als „nachbarschaftsfreundlicher“ angesehen.
3. Rauch, Geruch und Lärm: Übermäßiger Qualm, starker Grillgeruch oder laute Musik können als unzulässige Belästigung gelten. Seitens des Vermieters drohen eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
1. Gebot der Rücksichtnahme: Mieter und Wohnungseigentümer dürfen ab und an auf dem Balkon oder im Garten grillen, wenn es nicht im Mietvertrag verboten ist. Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist aber oberstes Gebot.
2. Gerichtsurteile setzen Grenzen: Manche Gerichte halten ein- bis zweimal im Monat Grillen für zumutbar – andere sehen schon bei geringer Rauchbelästigung Probleme. Ein elektrischer Grill wird oft als „nachbarschaftsfreundlicher“ angesehen.
3. Rauch, Geruch und Lärm: Übermäßiger Qualm, starker Grillgeruch oder laute Musik können als unzulässige Belästigung gelten. Seitens des Vermieters drohen eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Warum ist Rücksichtnahme beim Grillen wichtig? Muss man die Nachbarn vor dem Grillen informieren? Wann liegen beim Grillen unzulässige Immissionen vor? Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn beim Grillen sein? Ab wann gilt Grillen als Ordnungswidrigkeit? Darf man seinen Grill dauerhaft im Garten aufstellen? Was gilt für das Grillen in Park und Natur? Wann kann das Grillen verboten werden? Wie oft darf man grillen? Lärm beim Grillen: Wie laut darf es werden? Darf die Eigentümerversammlung das Grillen erlauben? Was ist bei nächtlichem Grillen zu beachten? Darf der Vermieter das Grillen verbieten? Brand nach dem Grillen: Rechnung von der Feuerwehr? Wer haftet bei Brandverletzungen im Zuge des Grillens? Brandverletzung beim Grillen: Mitverschulden der Geschädigten? Praxistipp zum Grillen im Garten und auf dem Balkon Warum ist Rücksichtnahme beim Grillen wichtig?
Gelegentliches Grillen ist ohne Weiteres zulässig. Es gibt jedoch auch kein allgemeines Recht auf tägliches Dauergrillen. Nachbarn müssen sich ständige Belästigungen durch Rauch und Lärm nicht unbedingt gefallen lassen.
Daher ist etwas Rücksichtnahme auf die Nachbarn immer zu empfehlen.
Der Grill sollte zum Beispiel nicht direkt unter oder vor dem nachbarlichen Schlafzimmerfenster aufgestellt werden. Wenn zum Fenster des Nachbarn nur ein geringer Abstand eingehalten werden kann oder man auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, empfiehlt sich ein Elektrogrill. Dieser produziert weniger Rauch.
Die Nachbarn müssen geringfügige Geruchsbelästigungen hinnehmen. Beim Grillen gibt es jedoch leider viel Raum für Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel darüber, was "gelegentlich" oder "geringfügig" genau bedeutet. Dabei sind sich weder die Grillfans und ihre Nachbarn einig, noch die Gerichte.
Muss man die Nachbarn vor dem Grillen informieren?
Man muss seine Nachbarn nicht informieren, aber es kann Ärger ersparen. Ein kurzer Aushang an der Haustüre oder sogar eine Einladung fördern das Verständnis für das Grillvergnügen, beugen Beschwerden vor und sorgen zudem für bessere Stimmung im Haus.
Wann liegen beim Grillen unzulässige Immissionen vor?
Weder Wohnungseigentümer noch Mieter müssen Immissionen wie Rauch und Qualm hinnehmen, wenn diese die normale Nutzung ihrer Wohnungen erheblich einschränken. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält dazu besondere Vorschriften, die man unter dem Begriff "Nachbarschutz" zusammenfasst.
Wichtig: Wird die Wohnung eines Nachbarn durch Gestank, Lärm oder andere Einflüsse von außen beeinträchtigt, hat dieser gegen den Verursacher, den sogenannten Störer, einen Unterlassungsanspruch nach §§ 906, 1004 BGB. Dies gilt auch für Grillgerüche und Rauch, wenn diese das zumutbare Maß übersteigen.
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn beim Grillen sein?
Wenn die Rücksicht der Grillfreunde zu wünschen übrig lässt, besteht das Risiko, dass diese gerichtlich verordnet wird. Zum Beispiel entschied das Landgericht München I, dass ein Grill mit so großem Abstand wie möglich zur Nachbarwohnung platziert werden musste, damit der Qualm dort nicht mehr in die Wohnung ziehen konnte (Az. 15 S 22735/03).
Das Bayerische Oberste Landesgericht verlangte in einem anderen Fall, dass der Grill in einer Wohnanlage in der äußersten Ecke des Gartens aufgebaut werden müsse und damit 25 Meter vom Nachbarn entfernt (Az. 2 Z BR 6/99).
Ab wann gilt Grillen als Ordnungswidrigkeit?
Bei zu viel Qualm droht Behördenärger: Allzu rauchintensives Grillen kann eine Ordnungswidrigkeit sein. So entschied zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf. Eine Grillparty hatte dort in einem Garten stundenlang für heftige Rauchentwicklung und Lärm gesorgt und die Griller hatten auf die Beschwerden der Nachbarn nicht reagiert. Schließlich erfolgte eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz.
Laut Gericht verbietet das dortige Landesimmissionsschutzgesetz das Verbrennen oder Abbrennen von Gegenständen im Freien, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit dadurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Da dies hier der Fall gewesen war, musste der Gastgeber eine Geldbuße von 200 DM zahlen (Beschluss vom 26.05.1995, Az. 5 Ss (OWi) 149/95). Die Vorschriften unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.
Darf man seinen Grill dauerhaft im Garten aufstellen?
Natürlich dürfen Eigentümer eines Hauses mit eigenem Garten ihren Grill dauerhaft aufstellen. Bei Wohnungseigentümern hängt dies von den Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ab und davon, ob ein Sondernutzungsrecht für die jeweilige Gartenfläche besteht. Mieter im Mehrfamilienhaus dürfen ihren Grill nicht dauerhaft im Garten aufstellen, wenn der Vermieter dies nicht vorher erlaubt.
Was gilt für das Grillen in Park und Natur?
Viele Menschen möchten gern grillen, haben aber keinen Garten oder Balkon. Was tun? Die einfachste Möglichkeit ist, in den Stadtpark zu gehen oder in die "freie Natur". Allerdings ist Grillen nicht überall erlaubt. Immerhin bieten viele Stadtparks besondere Plätze oder Grünflächen, die extra für das Grillen ausgewiesen und ausgeschildert sind. Dort gibt es dann auch feuerfeste Abfallbehälter für Aschereste.
Problematischer ist es in der "freien Natur": Die Landschaftsschutz- und Naturschutzgesetze und auch die Waldgesetze der Bundesländer untersagen nämlich offenes Feuer und damit auch das Grillen etwa in
- Wäldern,
- Naturschutzgebieten,
- Gebieten, in denen gejagt wird oder
- auf landwirtschaftlichen Flächen.
Die Bußgelder nach diesen Gesetzen können ein paar tausend Euro erreichen. Auch, wenn man dies vielleicht übertrieben findet: Wer möchte schon einen riesigen Waldbrand verursachen?
Wann kann das Grillen verboten werden?
Vor dem Landgericht München I hatten Nachbarn gegen den Mieter eines Einfamilienhauses geklagt. Dieser hatte in seinem Garten einen großen Grillofen aufgebaut und damit von Mai bis August 16-mal gegrillt. Die Nachbarn fühlten sich durch die in ihre Wohn- und Schlafzimmer eindringenden Rauchgase belästigt und hatten Angst um ihre Gesundheit. Daher klagten sie auf Unterlassung.
Das Gericht erklärte: Das Grillen könne durchaus komplett untersagt werden, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarn nachgewiesen sei. Hier hätten die Nachbarn jedoch keinen solchen Nachweis erbracht. Es gab keine Zeugen für die Zahl und das Ausmaß der Geruchsbelästigungen. In der Berufungsinstanz hatten die Kläger auch eingeräumt, dass ihr Nachbar im darauffolgenden Jahr nur noch viermal gegrillt habe. Dies sah das Gericht nicht als wesentliche Beeinträchtigung an – und wies die Klage ab (Beschluss vom 12.1.2004, Az. 15 S 22735/03).
Wie oft darf man grillen?
Nachbarn müssen unwesentliche Beeinträchtigungen dulden. Es gibt jedoch umgekehrt auch kein verbrieftes Recht, jeden Abend den Grill anzufeuern. Zu der Frage, wie oft man pro Jahr grillen darf, haben die deutschen Gerichte ganz unterschiedliche Ansichten. Hier ein paar Beispiele:
- Amtsgericht Bonn: Auf Balkonen und Terrassen darf man nur einmal im Monat grillen. Dies muss man den Nachbarn 48 Stunden vorher ankündigen (Az. 6 C 545/96).
- Landgericht Aachen: Grillen ist zweimal im Monat erlaubt (Az. 6 S 2/02).
- Landgericht Stuttgart: Dreimal zwei Stunden im Jahr müssen reichen (Az. 10 T 359/96).
- Amtsgericht Schöneberg: Die Nachbarn einer Jugendeinrichtung müssen Grillen bis 21 Uhr 25 Mal im Jahr für jeweils zwei Stunden dulden (Az. 3 C 14/07).
Das Landgericht München I entschied im März 2023, dass ein Wohnungseigentümer auf der Terrasse seiner Erdgeschosswohnung in einer Wohnanlage maximal viermal im Monat grillen darf. Dies darf jedoch nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende – Samstag und Sonntag – oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen stattfinden. Greift der Miteigentümer öfter zu Bratwurst und Grillzange, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Hier war ein Elektrogrill zum Einsatz gekommen. Ein Dutzend Zeugen aus der Wohnungseigentümergemeinschaft mussten in zwei Gerichtsinstanzen aussagen. Deren Aussagen über den Umfang der Belästigung waren äußerst unterschiedlich. Damit dürfte sich zumindest das friedliche Zusammenleben der Eigentümergemeinschaft auf absehbare Zeit erledigt haben (Urteil vom 1.3.2023, Az. 1 S 7620/22 WEG).
Wichtig: All dies sind Einzelfallentscheidungen, bei denen Faktoren wie etwa die Nähe zum jeweiligen Nachbarn eine maßgebliche Rolle spielen.
Lärm beim Grillen: Wie laut darf es werden?
Grillfreunde sollten sich unbedingt an die nächtlichen Ruhezeiten halten. In der Regel muss ab 22 Uhr Ruhe herrschen. Die Ruhezeiten sind häufig in einer Satzung der jeweiligen Gemeinde geregelt oder finden sich in der Hausordnung des Mehrfamilienhauses.
Darf die Eigentümerversammlung das Grillen erlauben?
Die Eigentümerversammlung entscheidet in einer Wohnungseigentümergemeinschaft über viele wichtige Fragen. Eine Düsseldorfer Eigentümerversammlung hatte per Mehrheitsbeschluss das Grillen auf den Balkonen ihres Mehrfamilienhauses ohne Einschränkungen erlaubt. Allerdings war einer der Miteigentümer kein Grillfan.
Der Mann klagte gegen den Beschluss und bekam Recht. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Eigentümerversammlung gar keinen solchen Beschluss hätte fassen dürfen. Denn: Jeder Eigentümer dürfe sein Eigentum nur in einer Weise nutzen, durch die andere Eigentümer nicht beeinträchtigt würden. Das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen könne eine solche Beeinträchtigung sein. Deswegen sei der Beschluss der Versammlung unwirksam (Urteil vom 9.11.1990, Az. 25 T 435/90).
Was ist bei nächtlichem Grillen zu beachten?
Mit dem "Spätgrillen" befasste sich das Landgericht Oldenburg. Dem Gericht zufolge gibt es auch ohne Lärmbelästigung zeitliche Grenzen für das Grillen. Grillabende dürften über 22 Uhr hinaus maximal viermal im Jahr stattfinden und auch dann nur bis Mitternacht (Az. 13 U 53/02). Andere Gerichte können anders entscheiden – allerdings ist grundsätzlich ab 22 Uhr Nachtruhe – und die gilt das ganze Jahr über.
Darf der Vermieter das Grillen verbieten?
Vermieter dürfen das Grillen generell untersagen. Dies kann zum Beispiel im Mietvertrag vereinbart werden. Mieter müssen sich an eine solche unterschriebene Vereinbarung halten. Sonst riskieren sie eine Abmahnung und bei weiterem Grillen auch die Kündigung (Landgericht Essen, Az. 10 S 438/01).
Brand nach dem Grillen: Rechnung von der Feuerwehr?
Beim Grillen sollte man auch die Feuergefahr nicht außer Acht lassen. Ein Mann hatte den Papiersack mit der Grillkohle direkt neben den Grill gestellt. Nach dem Grillen stellte er den Kohlensack in die Abstellkammer. Allerdings hatte die Kohle Funken abbekommen und geriet in Brand. Als der Bewohner dies merkte, griff das Feuer schon auf die Dachisolierung über.
Der Mann konnte den Brand selbst löschen. Zur Sicherheit rief er aber trotzdem die Feuerwehr. Diese hörte "Dachstuhlbrand im Wohnhaus" und rückte mit vier Fahrzeugen und 18 Mann an. Nach erfolgreicher Kontrolle, dass das Feuer aus war, rückte sie wieder ab. Dem Grillfan schickte sie eine Rechnung über rund 1.100 Euro.
Das Gericht bestätigte: Der Mann musste zahlen. Er habe grob fahrlässig gehandelt – insbesondere durch das Abstellen des Papiersacks in der Abstellkammer (VG Gießen, Urteil vom 19. Juni 2013, Az. 8 K 1163/12).
Wer haftet bei Brandverletzungen im Zuge des Grillens?
Wer zum Anfeuern Brennspiritus benutzt, bringt sich und andere unnötig in Gefahr. Dieser Brandbeschleuniger entzündet sich so schnell, dass er erhebliche Stichflammen am Grill verursacht. Möglich ist auch eine Durchzündung des Spiritus-Strahls bis zurück in die Flasche.
In einem Fall des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich ein Nachbar als "Grillmeister" bei einer Gartenparty betätigt. Er spritzte zum Anfeuern des Grills Brennspiritus direkt aus der Flasche auf die glimmende Kohle. Es gab eine meterhohe Stichflamme und der Spiritus-Strahl entzündete sich.
Hausherrin und Kinder standen weit genug abseits, um nicht in Gefahr zu geraten. Allerdings geriet der sechsjährige Sohn in Panik und lief Richtung Garten – und genau in den Feuerstrahl, den der "Grillmeister" gerade dorthin lenkte, um eine Explosion der Flasche zu verhindern. Der Junge erlitt erhebliche Brandverletzungen.
Zwar zahlte die private Haftpflichtversicherung des "Grillmeisters" 47.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Allerdings verlangte sie die Hälfte dieses Betrages von der Mutter zurück, weil sie diese als mitschuldig ansah. Das Gericht war anderer Ansicht: Die Mutter habe für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen ihren Kindern und dem Grill gesorgt. Mit dem Loslaufen ihres Sohnes habe sie nicht rechnen können (Urteil vom 4.4.2014, Az. 9 U 145/13).
Brandverletzung beim Grillen: Mitverschulden der Geschädigten?
Auch das Landgericht Dessau-Roßlau beschäftigte sich mit einer Brandverletzung beim Grillen. Ein Gast hatte bei einer Grillparty eine Flasche flüssigen Grillanzünder genommen und auf die glühenden Kohlen gesprüht. Es kam zu einer unerwartet großen Stichflamme, welche eine in der Nähe stehende Frau erfasste und deren kunststoffhaltige Kleidung in Brand setzte.
Die Frau erlitt Brandverletzungen 2. und 3. Grades an insgesamt acht Prozent der Körperoberfläche und musste per Rettungshubschrauber ins Krankenhaus, wo sie einige Wochen stationär verbrachte. Es wurden Hauttransplantationen nötig und die Funktion ihrer linken Hand war dauerhaft beeinträchtigt. Die Geschädigte verklagte den Mann auf rund 20.700 Euro Schadensersatz.
Der Beklagte verteidigte sich: Er habe geglaubt, es handle sich um dickflüssigen Grillanzünder. Vor dem Versprühen habe er laut und deutlich angekündigt, was er tun werde. Die Klägerin habe zu nah am Grill gestanden und müsse zumindest 50 Prozent des Schadens selbst bezahlen.
Dies sah das Gericht anders. Egal, ob dick- oder dünnflüssig: Das Sprühen von flüssigem Grillanzünder auf glühende Kohlen sei fahrlässig. Heute müsse jeder wissen, dass dabei eine Stichflamme entstehen könne – schon wegen häufiger Presseberichte über genau solche Unfälle. Auf jeder Grillanzünderflasche würde diesbezüglich eine Warnung stehen.
Es sei kein Mitverschulden der Frau erkennbar. Dass sie sich möglicherweise auf seinen Hinweis hin nicht schnell genug vom Grill entfernt habe, reiche nicht aus. Da er sich entschieden habe, den Grillanzünder unsachgemäß zu benutzen, sei es allein seine Sache gewesen, darauf zu achten, dass niemand dabei zu nah am Grill stand. Daher musste der Beklagte den ganzen Schaden tragen (Urteil vom 28.12.2018, Az. 2 O 147/18).
Praxistipp zum Grillen im Garten und auf dem Balkon
Ständiger Kohlenrauch und Grillgeruch können für Ärger mit den Nachbarn sorgen. Mit etwas Rücksichtnahme kann man Dauerstreit im Sommer vermeiden. Wichtig ist ein ausreichender Abstand zu den Nachbarn und die Einhaltung der Ruhezeiten. Im Mehrfamilienhaus ist ein Elektrogrill für den Balkon zu empfehlen. Wenn es trotzdem Streit gibt, kann ihnen ein im Zivilrecht tätiger und auf das Nachbarrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen. Und: Nutzen Sie feste Grillanzünder anstatt Brennspiritus!
(Wk)