Welche Versicherung zahlt, wenn die Küche brennt?

06.02.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Küche,brennt,Brand,Feuerlöscher Zahlt die Versicherung bei einem Küchenbrand? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Hausratversicherung: Sie springt bei Schäden am beweglichen Inventar (Küchenmöbel, Elektrogeräte, Hausrat) ein, wenn der Küchenbrand unabsichtlich entstanden ist. Grobe Fahrlässigkeit kann den Anspruch mindern oder ausschließen.

2. Wohngebäudeversicherung: Sie greift bei Schäden an der Bausubstanz (Wände, Decken, fest eingebaute Küche) eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Grobe Fahrlässigkeit kann Regressansprüche gegen den Brandverursacher auslösen.

3. Privathaftpflichtversicherung: Sie zahlt, wenn der Brand in der Küche fremdes Eigentum schädigt, etwa die Mietwohnung oder Nachbarwohnungen. Eigene Schäden sind dagegen nicht versichert.
Gerade Küchenbrände können sich extrem schnell ausbreiten. Die Ursache sind häufig sogenannte Fettbrände. Bei diesen überhitzen sich Speisefette oder -öle über ihren Flammpunkt hinaus und entzünden sich selbst. Versucht man nun, mit Wasser zu löschen, löst man eine Fettexplosion aus und gerät womöglich in Lebensgefahr. Welche Versicherung zahlt bei diesem Küchenschaden? Und wie steht es mit der Haftung bei einem Brand in der Küche?

Welche Versicherung zahlt bei einem Brand in der Küche?


Bei Brandschäden unterscheiden die Versicherungen danach, ob diese Einrichtungsgegenstände oder die Immobilie selbst betreffen.

Für Schäden an der beweglichen Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Diese ersetzt die verkohlten Gegenstände zum Neuwert. Dabei entscheidet meist ein Sachverständiger, ob die beschädigten Möbel erhalten werden können. Verbleibende Geruchsbelästigungen brauchen die Geschädigten nicht hinzunehmen. Eine Hausratversicherung muss der jeweilige Bewohner abschließen, zum Beispiel der Mieter. Sie zahlt nicht für Brandschäden am Gebäude und an dessen fest installierten Bestandteilen.

Für Gebäudeschäden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie wird vom Eigentümer bzw. Vermieter abgeschlossen und ersetzt Schäden am Gebäude selbst und an dessen Installationen. Auch bei ihr kommen Sachverständige zum Einsatz.

Nachbarwohnungen beschädigt: Zahlt die private Haftpflichtversicherung?


Bei einem Küchenbrand können auch in Nachbarwohnungen Schäden entstehen, zum Beispiel durch

- Ruß,
- Brandrauch,
- Löschwasser.

In diesem Fall zahlt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden der Nachbarn.

Urteil: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungsinhaber auch dann für Schäden der Nachbarn haftet, wenn der Brand nicht durch seine Unachtsamkeit, sondern durch einen technischen Defekt ausgelöst wurde. Hier hilft auch bei einem Küchenbrand nur eine private Haftpflichtversicherung (Urteil vom 1.4.2011, Az. V ZR 193/10).

Die private Haftpflichtversicherung interessiert nicht, ob der Brand in der Küche durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Laut Verbraucherportal des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) übernimmt sie auch dann den Schaden. Aber: Dies gilt nicht für andere Arten von Versicherungen.

Wann zahlt die Versicherung bei einem Küchenbrand nicht?


Üblicherweise zahlen die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung nicht, wenn ein Schaden etwa durch einen Küchenbrand durch grobe Fahrlässigkeit ausgelöst wurde. Die Grenzen zwischen (versicherter) leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit sind fließend. Allerdings bieten mittlerweile viele Versicherer in bestimmten Tarifen einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit an. Daher kann es sich lohnen, einen alten Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen.

Einfache und grobe Fahrlässigkeit – was ist der Unterschied?


Beim Versicherungsschutz für einen Küchenschaden durch Feuer spielt der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit häufig eine Rolle. Dieser ist durch eine Faustregel schnell erklärt:

Lässt jemand die ganz normale Sorgfalt außer acht, die man von ihm in einer bestimmten Situation erwarten kann, handelt er fahrlässig.

Lässt er aber die elementarsten Sorgfaltspflichten außer Acht, die wirklich jedem einleuchten müssten, handelt er grob fahrlässig.

Fahrlässigkeit ist also etwas, das schon mal passieren kann, auch wenn es nicht passieren sollte. Grobe Fahrlässigkeit ist etwas, das nicht passieren darf.

Beispiel: Wer einen Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen kurz allein lässt, um die Toilette aufzusuchen, handelt noch nicht grob fahrlässig. Verlässt er das Haus für eine längere Unterhaltung mit einem Nachbarn, während seine verspielte junge Katze sich im Wohnzimmer aufhält, ist dies grob fahrlässig.

Urteil: Brennendes Frittierfett löst Küchenbrand aus


Ein 33-Jähriger aus Niedersachsen hatte nach der Heimkehr von einem feuchtfröhlichen Abend um 4 Uhr früh Hunger bekommen und sich in einem Kochtopf mit Frittiereinsatz Kartoffelröllchen zubereitet. Er gab den tiefgefrorenen Snack in heißes Fett und ging ins Wohnzimmer. Während er sich dort fünf bis 15 Minuten lang aufhielt, erhitzte sich das im Topf befindliche Fett derartig, dass es sich entzündete. Schnell griff das Feuer auf die Küchenzeile und den Deckenbereich über. Der Küchenbrand erfasste den Dachstuhl und schließlich das komplette Mehrfamilienhaus.

Dieser Küchenbrand hatte sogar strafrechtliche Folgen: Ein Gericht verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe. Allerdings war dies erst der Anfang: Der Gebäudeversicherer des Vermieters nahm ihn wegen des Brandschadens in Regress. Er habe den Brand in seiner Küche grob fahrlässig verursacht. Nun sollte er 150.000 Euro an die Versicherung zahlen.

Das Amtsgericht Nordhorn und das Landgericht Osnabrück wiesen jedoch die Klage der Versicherung ab. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies. Zwar sahen auch die Richter in Karlsruhe hier einen schweren Verstoß gegen Sorgfaltspflichten. Das Verhalten des „Amateurkochs“ sei jedoch nicht schlechthin unentschuldbar. Immerhin habe der damals 33-jährige Mieter erst seit relativ kurzer Zeit eigene Erfahrungen mit der Essenszubereitung gesammelt. Unerfahrenheit könne es im Einzelfall rechtfertigen, einen Pflichtenverstoß als einfache Fahrlässigkeit zu bewerten (BGH, Urteil vom 10.5.2011, Az. VI ZR 196/10).

Wohngebäudeversicherung bei Brand: Welche Rolle spielt die Beweislast?


Nicht unwichtig war im oben erläuterten Fall freilich auch, dass die Versicherung als Klägerin die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Wohnungsinhabers trug. Die Versicherung hatte hier behauptet, dass der Mann wegen Alkoholkonsums sicherlich nebenan vor dem Fernseher eingeschlafen sei. Dafür gab es jedoch keinen Beweis. Eine vor Ort erfolgte Befragung durch die Polizei ließ nicht den Schluss zu, dass er vollkommen betrunken gewesen war.

Praxistipp zur Versicherung bei Küchenbrand


Ein Brand in Ihrer Küche kann große finanzielle Schäden verursachen. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge darauf, welche Schäden abgedeckt sind und ob der Einwand der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Sollte sich ein Schadensfall ereignen und verweigert die Versicherung die Zahlung, kann Sie ein auf das Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beraten, um Ihre Rechte zu wahren.

(Wk)


 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion
 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion