Bürgergeld: Wann zahlt das Jobcenter die Umzugskosten?

15.12.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Umzugsunternehmen,Umzugshelfer,Beladung,LKW In welchen Fällen zahlt das Jobcenter die Umzugskosten? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Berechtigter Anlass: Umzugskosten übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nur, wenn der Umzug notwendig ist, etwa wegen Aufnahme einer Arbeit, unzumutbarer Wohnverhältnisse oder einer Aufforderung zur Kostensenkung.

2. Antrag erforderlich: Voraussetzung ist in der Regel, dass die Kosten vor dem Umzug beantragt und vom Jobcenter genehmigt werden. Ohne vorherige Zusage besteht in der Regel kein Anspruch.

3. Kostenübernahme: Erstattet werden grundsätzlich nur die Kosten für die Wohnungssuche und den selbst durchgeführten Umzug mittels Mietfahrzeug, Umzugskartons und private Umzugshelfer.
Auch während einer längeren Arbeitslosigkeit kann ein Umzug nötig werden. Unter Umständen soll er sogar dazu dienen, diesen Zustand zu beenden. Empfänger von Bürgergeld, dem früheren ALG II, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten durch die Sozialbehörde.

Gibt es ein gesetzliches Recht auf Übernahme der Umzugskosten?


Empfänger von Bürgergeld können nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) die Bezahlung von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten erwarten. Dieser gesetzliche Anspruch ist jedoch an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Ein sehr wichtiger Punkt ist: Die Leistung ist vor dem Umzug zu beantragen. Nachträglich wird nichts ersetzt.

Für Umzüge aus welchem Anlass wird gezahlt?


Laut Gesetz soll das Jobcenter dem Bürgergeldempfänger seine Zustimmung zur Übernahme der Kosten geben, wenn der Umzug entweder

- durch den kommunalen Träger selbst veranlasst wurde oder
- aus anderen Gründen notwendig ist und
- wenn der Leistungsempfänger ohne diese Kostenübernahme keine Unterkunft innerhalb angemessener Zeit finden kann.

Geregelt ist dies in § 22 Abs. 6 SGB II.

Ein Umzug gilt zum Beispiel als durch den Träger veranlasst, wenn das Jobcenter eine Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung verweigert, weil die Wohnung des Leistungsempfängers unangemessen groß oder zu teuer ist. Das Jobcenter kann nämlich unter bestimmten Umständen den Umzug in eine kleinere Wohnung verlangen. Was mit der Voraussetzung „aus anderen Gründen notwendig“ im Einzelnen gemeint ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht.

Bürgergeld: Wann gilt ein Umzug als „notwendig“?


Bei einem Bürgergeld-Bezieher wird ein Umzug zum Beispiel dann als notwendig bzw. erforderlich betrachtet, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Zum Beispiel kann dies wegen des Zustandes der Wohnung der Fall sein, etwa bei einer Gesundheitsgefährdung durch Schimmel. Ebenso könnte es der Fall sein, weil aus Gesundheitsgründen kein Treppensteigen mehr möglich ist. Eine geplante Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort gilt ebenfalls als guter Grund. In der Regel erkennt die Behörde auch an, dass die Wohnungsgröße oder die Wohnsituation nicht mehr einer veränderten Lebenslage entspricht – zum Beispiel, weil ein Kind unterwegs ist oder es zu einer Hochzeit oder Trennung gekommen ist.

Ein Umzug gilt auch dann als erforderlich, wenn der Vermieter rechtmäßig kündigt, ohne dass der Leistungsempfänger dies verschuldet hat, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs. Wenn die Mietwohnung Mängel hat – etwa Schimmelbefall, nicht funktionierende Heizung, undichte Fenster – bezahlt das Amt die Umzugskosten nur, wenn der Mieter das Problem nicht selbst verschuldet hat und wenn der Vermieter trotz Mitteilung der Mängel nicht bereit ist, Abhilfe zu leisten.

Wichtig: Belege als Nachweis sammeln!


Wer beim Jobcenter die Übernahme von Umzugskosten beantragen möchte, sollte rechtzeitig Beweise für seine Begründung sammeln. Abhängig von der Begründung können dies zum Beispiel ärztliche Atteste sein oder Nachweise über die familiäre Situation. Mängel einer Mietwohnung und die Reaktion des Vermieters kann man mit Hilfe von Fotos und Schriftwechseln dokumentieren. Natürlich sollte man die anfallenden Umzugskosten auch auflisten und dafür ggf. Kostenvoranschläge oder Preise einholen (z. B. für die Fahrzeugmiete). Alle Unterlagen sollte das Amt vor dem Umzug erhalten.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?


Das Jobcenter übernimmt in der Regel nur die Kosten für selbst organisierte Umzüge und nicht für ein Umzugsunternehmen. Ausnahmen sind möglich, wenn es nicht anders geht, zum Beispiel aus Alters- oder Gesundheitsgründen oder bei Alleinerziehenden. Im Normalfall umfasst die Kostenübernahme die Miete für ein Umzugsfahrzeug, die Kosten für Umzugsmaterial wie Kartons und Decken zum Polstern und eine Pauschale für private Umzugshelfer. Diese beträgt meist zwischen 10 und 50 Euro. Bezahlt werden auch die Kosten für einen Postnachsendeauftrag und die Anmeldung des Telefonanschlusses. Das Jobcenter übernimmt unter Umständen auch die Kosten für Renovierungsmaterial wie Farben und Tapeten. Hier muss man jedoch ebenfalls selbst anpacken, denn Handwerker werden nicht bezahlt. Die Mietkaution oder die zu erwerbenden Genossenschaftsanteile übernimmt das Amt nur als Darlehen. Für Letzteres ist die Behörde am Ort der neuen Unterkunft zuständig.

Was sind Wohnungsbeschaffungskosten?


Auch die sogenannten Wohnungsbeschaffungskosten übernimmt das Amt. Damit sind in erster Linie die Kosten der Wohnungssuche gemeint. Bürgergeld-Empfänger sollten hier jedoch aufpassen: Maklerprovisionen werden in der Regel nicht übernommen. Eine Chance, dass das Jobcenter so etwas bezahlt, besteht allenfalls im absoluten Ausnahmefall, wenn ohne Makler auf keinen Fall eine Wohnung zu finden ist. Meist werden als Wohnungsbeschaffungskosten die Kosten für Wohnungsanzeigen oder für Zeitungen und Telefonate anerkannt.

Nebenbei: Mittlerweile ist es nicht mehr zulässig, dass Vermieter einen Makler mit der Mietersuche beauftragen und dann der neue Mieter die Maklerprovision bezahlen muss. Heute zahlt die Provision derjenige, welcher den Auftrag erteilt hat.

Praxistipp zu Umzugskosten bei Bürgergeld-Empfängern


Für die Übernahme von Umzugskosten durch das Jobcenter gilt es, einige Voraussetzungen zu erfüllen. Lehnt das Amt einen Übernahmeantrag ab, kann Ihnen ein Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht weiterhelfen.

(Ma)


 Ulf Matzen
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