Abmahnung: RA Höbel mahnt für Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG markenrechtlich ab | Marke RÖMERTOPF

07.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (69 mal gelesen)
Rechtsanwalt Klaus Höbel mahnt den Verkäufer eines Kochbuchs wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke "RÖMERTOPF" ab.

Rechtsanwalt Klaus Höbel aus Frankfurt am Main, mahnt den Verkäufer eines Kochbuchs wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke "RÖMERTOPF", im Namen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird von Rechtsanwalt Höbel vorgeworfen, durch das Anbieten eines Kochbuchs zum Verkauf, die Markenrechte der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG verletzt zu haben. Durch die Verwendung des Markennamens "RÖMERTOPF", habe der Abgemahnte die alleinigen Verwertungsrechte der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG verletzt. Die Marke Römertopf sei beim deutschen Patent- und Markenamt unter der Register Nr. 854694 für die Klassen 21 (Bratgefäße aus Keramik und Glas) und 16 (Druckschriften, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Kalender) eingetragen. Die Markenrechtsverletzung ergebe sich aus §§ 4 Nr. 1. 14 II Ziffer 1 und 2 MarkenG

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung sieht für zukünftige Verstöße durch den Abgemahnten (hier: Verkäufer des Kochbuchs), die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG) vor. Diese Vertragsstrafe wird vorliegend pauschal mit 5.500 Euro angegeben. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über die Anzahl und den Umfang der verkauften Kochbücher erteilen. Auch wird der Abgemahnte aufgefordert die Abmahnkosten in Höhe von 2.001,41 Euro zu zahlen. 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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