Urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH wegen Fotografien von MERT ALAS & MARCUS PIGGOT
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (88 mal gelesen)
Zurzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien von MERT ALAS & MARCUS PIGGOT ab.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt derzeit Abmahnungen im Namen der Great Bowery Deutschland GmbH. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe ein urherberrechtlich geschütztes Billd auf seiner Internetseite eingebunden und dabei die Fotografen MERT ALAS & MARCUS PIGGOT nicht als Urheber kenntlich gemacht habe. Darin sei eine Verletzung des Rechts des Fotografen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Bildes und auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Bild zu sehen.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren tausend Euro verlangt, sowie ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt derzeit Abmahnungen im Namen der Great Bowery Deutschland GmbH. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe ein urherberrechtlich geschütztes Billd auf seiner Internetseite eingebunden und dabei die Fotografen MERT ALAS & MARCUS PIGGOT nicht als Urheber kenntlich gemacht habe. Darin sei eine Verletzung des Rechts des Fotografen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Bildes und auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Bild zu sehen.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren tausend Euro verlangt, sowie ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.