Abmahnung: RA Hämmerling für Barmeister24 GmbH | Produktfoto

20.02.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (74 mal gelesen)
Die Kanzlei Hämmerling Legal aus Hamburg mahnt einen Verkäufer auf Kleinanzeigen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Produktfotos ab. Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Barmeiste

Über Barmeister24:

Die Barmeister24 GmbH aus Pforzheim betreibt einen Onlinehandel für Gläser, Barzubehör, Spirituosen und alles rund um die Markenwelt verschiedenster Getränkehersteller.

 
Inhalt und Forderung der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein Produktfoto, welches von der Website barmeister24.de stammt, im Rahmen eines Angebots auf Kleinanzeigen verwendet zu haben. Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Hämmerling Legal vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus soll der Abgemahnte Schadensersatz in Höhe von 594,00 Euro leisten und die Anwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro erstatten. Des Weiteren soll der Abgemahnte die "Recherchekosten" in Höhe von 85,00 Euro zahlen. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich folglich auf 959,60 Euro.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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