Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wegen "Schein"-Privatverkäufen auf mobile.de

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Abmahnung von dem Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. "Schein"-Privater ausgesprochen wurde.

Nach eigener Beschreibung wurde der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. von allen bayerischen Kfz-Innungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) gegründet, die ihrerseits bereits seit Jahrzehnten bislang unabhängig voneinander Wettbewerb im Kfz-Gewerbe im Interesse ihrer Innungsmitglieder beobachten. Hierdurch hätten sie ihre Aktivitäten im Bereich des Wettbewerbs gebündelt und beobachten den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe nunmehr gemeinsam und einheitlich.

Nun verschickte der Verband bayerischer Kfz-Innungen eine Abmahnung wegen Verletzungen des Wettbewerbsrechts. Der Vorwurf lautet dass der Betroffene, auf dem Verkaufs-portal "mobile.de" Kfz privat zum Verkauf anbiete. Ausweislich der Anzahl angebotenen unterschiedlichen Fahrzeugen, die innerhalb kurzer Zeit angeboten wurden, entspräche das gezeigte Angebotsverhalten nach Ansicht des Verbands bayerischer Kfz-Innungen nicht dem eines privaten Anbieters, sondern das eines unternehmerischen Händlers. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater würde ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1, 3 UWG vorliegen, da unzutreffend der Eindruck erweckt würde, es läge ein Handeln als Verbraucher vor. Zum Beweis sind dem Schreiben drei Ausdrucke der Fahrzeugangebote beigefügt.

Durch die Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der pauschale Ersatz der bereits für die Abmahnung entstandenen Aufwendung geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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