Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer – „47 Meters Down: Uncaged“

04.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (46 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer – „47 Meters Down: Uncaged“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit das Filesharing des Films „47 Meters Down: Uncaged“ ab.

Dies ist ein ist US-amerikanisch-britischer Tierhorrorfilm aus dem Jahr 2019. 


Über den Film:

Nicole, Alexa, Sasha und Mia könnten unterschiedlicher nicht sein, doch eint sie der Traum vom großartigen Backpacking-Abenteuer-Urlaub in Brasilien: Dabei wollen sie unbedingt vor der legendären Küste von Recife tauchen. Als die jungen Frauen von einer versteckten Unterwasserruine hören, sind sie direkt begeistert und machen sich gemeinsam auf, den wenig touristischen Tauch-Spot zu erkunden. Doch so schön dieser ist, so gefährlich ist er auch. Denn die unerforschten Überbleibsel einer versunkenen Maya-Stadt sind nicht komplett unbewohnt. Es ist das Territorium einer der gefährlichsten Hai-Arten, die es überhaupt im gesamten Ozean gibt. Was folgt, ist eine Hetzjagd, bei der die vier Abenteurerinnen einen Ausweg aus den engen Höhlen und den unendlichen Tunneln finden müssen – und das, bevor die weißen Haie sie schnappen oder ihnen der Sauerstoff ausgeht.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film unzulässigerweise zum Download bereitgestellt zu haben.

Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Lizenzschaden, sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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