Sievers & Kollegen mahnt Urheberrechtsverletzung ab

20.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (53 mal gelesen)
Sievers & Kollegen mahnt Urheberrechtsverletzung ab

Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin mahnt derzeit für einen Mandanten eine Verletzung des Urheberrechts ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Mandant ist Urheber des in der Abmahnung gegenständlichen Bildmaterials.

Der Abgemahnte habe auf eBay bei der Bewerbung des Angebots das Foto des Mandanten verwendet, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Durch den Abgemahnten sei das Bildmaterial im Sinne des §16 UrhG unerlaubt vervielfältigt und im Sinne des §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein. 

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund dieser Verletzung des Urheberrechts fordern die Rechtsanwälte für ihren Mandanten von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird eine Auskunftserteilung gefordert. Schließlich wird noch ein Schadensersatzanspruch und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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