Markenrechtliche Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen "Hetz mich nicht"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (93 mal gelesen)
Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke "Hetz mich nicht".

Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Universal Music GmbH, welche Inhaberin der Lizenzen für die Wortmarke "Hetz mich nicht" für die Vermarktung von Waren und Dientsleistungen ist. Sie verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe Textilien mit diesem Fun-Spruch bedrucken lassen und vertrieben, ohne hierzu von der Universal Music GmbH oder dem Markeninhaber berechtigt worden zu sein. Hierdurch sei bei ihr eine Rechtsverletzung eingetreten, durch die Ansprüche der Universal Music GmbH begründet worden sind.

Die Rasch Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten der Rasch Rechtsanwälte gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • eine Rechtsverletzung eingestehen und
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1429)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle