Abmahnung der Kanzlei PRS im Auftrag der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG wegen Verletzungen der Markenrechte

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (156 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei PRS im Auftrag der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG wegen Verletzungen der Markenrechte

Die Kanzlei PRS verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG durchgesetzt werden sollen. Die Firma ist Inhaberin der Rechte an der geschützen Marke "Dr. Güstel Waschfaserlaken". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass er seine Homepage bzw. seinen Online-shop mit der Wortmarke "Dr. Güstel Waschfaserlaken" in den Anzeigen bei Google beworben habe. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei PRS ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Die Kanzlei PRS fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem werden nach der Abgabe dieser Erklärung Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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