Markenrechtliche Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Sioux Holding GmbH wegen der Marke "Apollo"

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (87 mal gelesen)
Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart im Auftrag der Sioux Holding GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke "Apollo"

Die Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Sioux Holding GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der eingetragenen Marke "Apollo" für den Bereich Schuhe.

Die Abmahnungen richten sich an unternehmerische Händler, die denen der Sioux Holding GmbH ähnelnde Produkte vertreiben. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Verkaufsplattform eBay Produkte zum Verkauf angeboten zu haben und dabei die Bezeichnung "Apollo" benutzt zu haben. Diese Verhaltensweisen stellen nach Ansicht der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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