Frommer Legal mahnt Filesharing von „Birds Of Prey“ ab

30.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (82 mal gelesen)
Frommer Legal mahnt Filesharing von „Birds Of Prey“ ab

Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings des Films „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“.

„Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“ ist der achte Film aus dem DC Universum aus dem Jahr 2020.


Über den Film:

Ex-Psychiaterin Harley Quinn hat sich gerade frisch von ihrem Freund, dem Joker, getrennt und sucht in Gotham nach neuen Horizonten. Ziellos driftet sie umher, legt sich eine Hyäne zu und zieht feiernd und saufend durch die Nachtclubs von Gotham, bis sie eines Tages in die Gewalt von Gangsterboss Roman Sionis alias Black Mask gerät. Die junge Rumtreiberin Cassandra Cain hat ihm einen wertvollen Diamanten gestohlen und Harley soll diesen nun zurückbringen. Doch auch drei andere Damen sind hinter Cassandra, dem Diamanten und Black Mask her…


Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Birds of Prey“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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