Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwältin Daniela Schmidt im Auftrag der WSI GmbH wegen Verstoßes gegen die Grundpreisverordnung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (86 mal gelesen)
Abmahnungen der RAin Daniela Schmidt aus Bremen im Auftrag der WSI GmbH aus Weyhe wegen Verstoßes gegen die Grundpreisverordnung bei Verkäufen auf eBay.

Die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen vertritt die Interessen der WSI GmbH, welche Partner für Fachhandel und Gastronomie im Bereich Spirituosen ist. Im Auftrag dieser verschickt RAin Daniela Schmidt Abmahnungen, welche sich an Mitbewerber richten. Der Vorwurf lautet, der Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von alkoholischen Getränken auf eBay den Grundpreis für die Literangabe nicht aufgeführt Nach § 2 PAngV (Preisangabenverordnung) bzw. nach Art.3, 4 Richtlinie 98/6/EG sei er jedoch verpflichtet, den Preis je Maßeinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Gemäß § 8 Abs. 1 Sat 1 UWG würden sich aufgrund dieses Wettbewerbsverstoßes Ansprüche der WSI GmbH begründen.

Rechtsanwältin Daniela Schmidt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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