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Rechtsanwalt Gerd Vodermayer
Standort / Anfahrt
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Rechtsanwalt Gerd Vodermayer betreibt eine anthropologisch orientierte Allgemeinpraxis in Berlin-Karlshorst. Er berät, unterstützt und vertritt Menschen in individuellen Lebens- und Krisenlagen. Termine werden ausnahmslos nach vorheriger telefonischer, elektronischer oder persönlicher Vereinbarung durchgeführt, um jedem Betroffenen die gebotene vertrauliche und beidseits gut vorbereitete Atmosphäre zu garantieren. Nur in unaufschiebbaren Fällen können Termine auch kurzfristig anberaumt werden.
Nach Möglichkeit sollen Treffen in der Anwaltskanzlei stattfinden. Lässt sich das wegen des Zustands oder einer aktuellen Befindlichkeit eines Betroffenen nicht einrichten, besucht Rechtsanwalt Vodermayer des Beistands Bedürftige in Ausnahmefällen und unter Mitführung benötigter Technik in Krankenhaus, Pfegeeinrichtung, häuslicher Umgebung, Haftanstalt oder Maßregelvollzugseinrichtung.
Beruht die individuelle Problematik auf einer Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, finden Beratungen oder Vertretungen durch Herrn Vodermayer nicht statt.
Schwerpunkte der Kanzlei
Medizinrecht
Im Medizinrecht wird Rechtsanwalt Vodermayer auf Basis spezieller universitärer Qualifikation und besonderer Erfahrung als Berater, Begleiter oder Vertreter von Patienten und von Angehörigen der Heilberufe tätig.
Bestehen widerstreitende Interessen im Einzelfall, darf er dabei selbstverständlich nur entweder die Patientenseite oder die Behandlerseite vertreten.
Insbesondere bei Behandlern, die dem im traditionellen freien Beruf verwurzelten und daher auf Eigenverantwortlichkeit sowie persönlicher, fachlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit fußenden Verständnis folgen, wird jedoch im Einzelfall oft kein Interessenkonflikt zwischen Patient und Behandler bestehen, sondern stattdessen ein gleichsinniges Streben danach, nicht zu schädigen und nach Kräften zu nützen. Das gilt beispielsweise bei der Durchsetzung der Übernahme von Behandlungskosten gegenüber Sozialleistungsträgern, bei der Zusammenarbeit von Patient und Rechtsanwalt mit gegenwärtigen Behandlern und Gutachtern zur möglichst weitgehenden Überwindung oder Ersetzung von Schäden aus früheren Behandlungen sowie mitunter auch in ganz einfachen Fällen wie der Abstimmung von Verordnungsinhalten, die der Durchsetzung angezeigter Versorgungen dienen.
Familienrecht
Trennung, Scheidung oder Sorge- und Umgangsfragen stellen für Betroffene oft eine große Belastung dar.
Herr Vodermayer ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und Honorardozent mit Fällen und dem Recht der elterlichen Soge befasst. Dies reicht von der Entstehung und Inhaberschaft über Inhalte der Sorge unter Einschluss der Aufsichtspflicht, rechtsgeschäftliche oder gerichtliche Sorgerechtsübertragungen, Abwendung von Entscheidungen über die Entziehung der elterlichen Sorge und Abwehr von (drohenden) Kindeswohlgefährdungen bis zum Recht des Umgangs mit den Kindern.
Auch in Ehesachen, Ehescheidungs- und Scheidungsfolgeangelegenheiten kann Herr Vodermayer als Rechtsanwalt beraten und vertreten. Dabei gilt das Verbot der Beratung und Vertretung widerstreitender Interessen aber absolut. Wenn Eheleute einvernehmlich geschieden werden wollen, genügt zwar die Beratung und Vertretung nur eines Ehegatten durch einen Rechtsanwalt. Dies kann speziell aus Kostengründen auch sinnvoll sein, wobei die aus Gerichtskosten, darunter mitunter Sachverständigenauslagen, und Rechtsanwaltsvergütungen bestehenden Gesamtkosten durchaus insgesamt hälftig oder nach einem anderen Schlüssel zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden können. Dabei muss dem nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten jedoch stets klar sein, dass der Rechtsanwalt des anderen Gatten nur dessen Vertreter ist. Wenn einer der Ehegatten keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragt, sollte er das nur dann tun, wenn er über Trennung und/oder Scheidung hinaus dem anderen Gatten und dessen Rechtsanwalt vertraut.
Neben seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist Herr Gerd Vodermayer langjährig als Berufsbetreuer für Menschen tätig, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Dabei hilft ihm und den Betroffenen seine medizinrechtliche Qualifikation und Erfahrung. Rechtliche Betreuungen übernimmt er generell nur nach vorherigem persönlichen Kennenlernen von Betroffenen.
Erfoderlichenfalls werden Angehörige oder andere Personen, die Vorsorgebevollmächtigte oder rechtliche Betreuer sind, werden sollen oder werden wollen, beraten und speziell vor Betreuungsgerichten und deren Obergerichten vertreten
Erbrecht
Im Erbrecht hilft die Kanzlei bei der Gestaltung von Testamenten, der Regelung von Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Auch bei Erbstreitigkeiten kann Rechtsanwalt Vodermayer sie beraten und vertreten..
Strafrecht
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend, die so früh wie möglich einsetzen sollte und im Regelfall mit der Beauftragung des Rechtsanwalts zur Einsichtnahme in alle verfügbaren Akten verbunden werden muss. Rechtsanwalt Vodermayer übernimmt Ihre Verteidigung und Vertretung in Strafverfahren und steht Ihnen in allen Verfahrensabschnitten zur Seite.
Herr Vodermayer verfügt über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Verteidigung und Vertretung von Menschen, die unter dem Einfluss psychischer Erkrankungen, darunter Schizophrenien, schizoaffektive Psychosen oder bipolare Störungen, mit Strafe bedrohte Handlung begingen. In solchen Fällen wird regelmäßig auch versucht, die Betroffenen aus dem strafrechtsbezogenen System (zurück) in die allgemeinpsychiatrische Versorgung zu begleiten.
Keinerlei Beratungen oder Vetretungen werden übernommen, wenn mit Strafe bedrohte Handlungen auf einer Abhängigkeit von Betäubungsmitteln beruhen.
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