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Rechtsanwältin Nadejda Bümlein
Kurfürstendamm 157/158
10709 Berlin

Namensrecht: Nicht nur Ihr persönlicher Name ist geschützt

Was ist das Namensrecht?

Das Namensrecht ist in erster Linie das Recht einer natürlichen Person oder einer juristischen Person an ihrem eigenen Namen. Das Namensrecht ist in § 12 BGB gesetzlich geregelt und ist ein Teil des verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechts.

Jede Person - also eine natürliche Person aber auch eine juristische Person wie z.B. eine Gesellschaft aber auch ein Verein - hat ein Recht an dem Namen den sie trägt. Die wesentlichen Regelungen dazu finden sich im Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in Nebengesetzen (z.B. Namensänderungsgesetz) bzw. Verwaltungsvorschriften (z.B. NamÄndVwV). Natürliche und juristische Personen können sich wegen des Rechts am eigenen Namen dagegen wehren, dass andere Personen oder Gesellschaften und Vereine ihren Namen nutzen, ohne dass das erlaubt ist. Das Recht einen (fremden) Namen zu nutzen kann per Gesetz bestehen oder aber per Vertrag eingeräumt werden. Unter dem Begriff Namensrecht werden aber auch alle gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst, die sich auf das Recht am Namen beziehen. Das Namensrecht wird also auch als Bezeichnung für einen Rechtsbereich verwendet.

Das Namensrecht und seine Ausprägungen

Wie bereits erwähnt wurde, werden unter "Namensrecht" auch alle Vorschriften zusammengefasst, die sich mit dem Namen einer Person befassen. Das Namensrecht ist also betroffen, wenn es um die Frage geht, welche Person welchen Namen führen muss oder darf. Diese Frage kann sich zum Beispiel vor einer Hochzeit stellen: Wer führt nach der Hochzeit welchen Namen (Ehenamen)? Beide den Namen der Frau, beide den Namen des Mannes, behalten beide ihren Namen. Außerdem beschäftigt sich das Namensrecht mit der Frage, wer welchen Nachnamen, nach einer Ehescheidung oder der Auflösung einer Lebenspartnerschaft trägt, wenn die Partner nicht ohnehin unterschiedliche Namen hatten. Aber nicht nur auf Erwachsene bezieht sich das Namensrecht: Auch eine Frage des Namensrechts ist die Frage, welchen Nachnamen ein gemeinsames Kind führt, wenn die Eltern verheiratet - oder unverheiratet - nicht den gleichen Familiennamen führen. Auch Fragen im Zusammenhang mit der Adoption oder der Dauerpflege eines Kindes und der damit zusammenhängenden Anpassung des Familiennamens sind dem Namensrecht zuzuordnen. Ebenfalls zum Bereich des Namensrechtes zählt die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Erwachsener seinen Rufnamen oder seinen Familiennamen ändern kann. Denn auch derartige Fälle kommen vor - u.a. bei geschlechtsangleichenden Operationen (Transsexuellengesetz, TSG) oder wenn ein Rufname dem Namensträger unzumutbar ist.

Der besondere Tipp

Wenn es um Ihren Namen geht oder den Ihrer Frau, Ihres Kindes oder aber auch Ihrer Firma, überlassen Sie besser nichts dem Zufall. Vor allem bei Personen ist es nicht einfach, eine einmal getroffene Entscheidung für einen Namen wieder rückgängig zu machen. Kontaktieren Sie deshalb bei allen Rechtsfragen rund um den Familiennamen - aber auch betreffend Rufnamen! - unbedingt einen Rechtsanwalt mit den notwendigen Kenntnissen im Bereich Namensrecht, den Sie mit Hilfe des Anwalt-Suchservice problemlos ermitteln können.