Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Forst finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Forst

Rechtsanwalt Willi Moch
Wolfrainstraße 8
76694 Forst

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Forst, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Es muss sich um nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister handeln. Allerdings kommen ausnahmsweise auch entferntere Angehörige in Frage, wenn diese eine enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. In seinem Schreiben muss der Vermieter erläutern, wer aus welchem Grund einziehen will. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Forst das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. Nicht erlaubt ist eine Beendigung des Mietverhältnisses ohne konkreten Anlass, also „auf Vorrat“. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzwohnung anzubieten, wenn er noch andere verfügbare Wohnungen vor Ort hat. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in Forst kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Sie können zwar dem Vermieter Ihre Rechtsansicht mitteilen. Verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Ist der Vermieter der Meinung, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann wird die Sache vom Gericht nachgeprüft. In Forst gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dies ist der Fall, wenn ein Wohnungswechsel für den Mieter oder seine Familie gerade unzumutbar ist. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Der schriftliche Widerspruch muss den Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende erreichen. Ein in Forst ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Forst zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und finden Informationen über dessen Arbeit. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.