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Anwälte für Abfindung in Lutherstadt Wittenberg

Rechtsanwalt Torsten Krolopp
Karlstraße 5
06886 Lutherstadt Wittenberg

In Lutherstadt Wittenberg gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Sinn einer Abfindung ist es, Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen. Wie viel Sie bekommen, ist nirgendwo gesetzlich festgelegt. Oft wird dies ausgehandelt – am besten mit juristischer Unterstützung. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, in Lutherstadt Wittenberg einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu finden.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Diese besagt, dass der Betrag auf fünf Jahre verteilt versteuert werden kann. Irgendwelche Sozialabgaben fallen auf eine Abfindung nicht an. Allerdings gibt es Ausnahmen bei freiwillig versicherten Personen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Lutherstadt Wittenberg kann Ihnen mit Rat und Vertretung zur Seite stehen.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kann es zur Festsetzung einer Entschädigungszahlung kommen. Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben angeboten werden, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Durch eine Beratung bei einem versierten Rechtsanwalt in Lutherstadt Wittenberg lässt sich feststellen, ob Sie Anspruch auf eine solche Entschädigungszahlung haben.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden manchmal ausgehandelt, wenn ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied gehen soll. Für den Chef bedeutet ein langer Rechtsstreit um Ihre Kündigung auch hohe Kosten – dies kann ein gutes Argument für eine anständige Abschlusszahlung sein. Bei Verhandlungen über eine Abfindung ist anwaltliche Beratung unbedingt zu empfehlen. Ein Anwalt in Lutherstadt Wittenberg kann Ihnen helfen.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Ernster wird es bei einem Aufhebungsvertrag. Dieser gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Diese dauert dann 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer der Leistung. Bevor Sie also irgendwelche Vereinbarungen abschließen, gilt der Rat: Suchen Sie erst einen Rechtsanwalt in Lutherstadt Wittenberg auf und berechnen Sie mit dessen Hilfe, ob sich die Abfindung lohnt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

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