Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Medebach finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Medebach

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Medebach auch, wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht – hier finden Sie Ihren Rechtsbeistand!

Vermieter können einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Dabei handelt es sich um eine ordentliche und befristete Kündigung. Oft kann eine zeitnahe Rechtsberatung dabei helfen, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt!

Welche Folgen hat es, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Ein Härtefall gibt dem Mieter das Recht, gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Härtefälle sind zum Beispiel Erkrankungen, Schwangerschaften, Prüfungssituationen oder hohes Alter mit zusätzlichen Erschwernissen wie Gesundheitsproblemen. Widersprechen muss der Mieter allerdings schriftlich und spätestens bis zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses. Ein in Medebach ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Unter welchen Umständen kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Der Eigentümer muss die Räume für sich selbst, nahe Verwandte oder sonstige Mitglieder seines Haushalts, etwa eine Pflegekraft, benötigen. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Die Größe der betreffenden Wohnung muss dem konkreten Wohnbedarf des Vermieters entsprechen, die Wohnung darf also nicht zu klein oder zu groß sein. Der Vermieter muss in seinem Schreiben seine Gründe erläutern und auch erwähnen, wer aus welchem Grund die Wohnung braucht. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Medebach das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: Was tun?

Fehlen im Brief des Vermieters Angaben zum Grund und zur Person, die die Wohnung braucht, entfaltet er keine Wirkung. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Auch darf Ihnen nicht nach nur kurzer Mietzeit gekündigt werden, wenn schon von vornherein feststand, dass der Vermieter die Wohnung bald selbst braucht. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen und ist eine davon frei, muss er Ihnen diese als Ersatzwohnung anbieten. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in Medebach kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Was muss ich als Mieter tun, wenn ich feststelle, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam ist?

Der Mietvertrag besteht in diesem Fall weiter. Als Mieter müssen Sie nichts Besonderes tun. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es kommt hier also nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Widerspruch zugeht. Meint der Vermieter, dass sein Vorgehen den Mietvertrag wirksam beendet hat, muss er auf Räumung klagen. Dann entscheidet das Gericht. In Medebach gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen Eigenbedarf zu finden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Medebach schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht befassen. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt vereinfacht sich durch unser Kontaktformular. Für Sie ist das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular immer kostenfrei und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.