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Anwälte für Abfindung in Neu-Ulm

Rechtsanwältin Birgit Maier
Augsburger Straße 2
89231 Neu-Ulm

In Neu-Ulm gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Eine Abfindung soll Sie entschädigen, wenn Sie Ihren Job verlieren. Sie kann jedoch für Sie auch Nachteile haben. Wie viel Sie bekommen, ist nirgendwo gesetzlich festgelegt. Oft wird dies ausgehandelt – am besten mit juristischer Unterstützung. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice finden Sie ohne Kosten zügig einen versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Neu-Ulm.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Dann können Sie das Geld auf die Steuererklärungen von fünf Jahren verteilen. Irgendwelche Sozialabgaben fallen auf eine Abfindung nicht an. Allerdings gibt es Ausnahmen bei freiwillig versicherten Personen. Ein versierter Rechtsanwalt in Neu-Ulm kann Sie rund um das Ende Ihres Arbeitsvertrages beraten.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Arbeitsgerichte verurteilen den Arbeitgeber zur Zahlung einer solchen Entschädigung, wenn der Arbeitnehmer gewinnt, ihm aber die Fortsetzung der Tätigkeit nicht zuzumuten ist. Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben angeboten werden, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Auch in Neu-Ulm gibt es kompetente Rechtsanwälte, die Sie gern zu allen Fragen rund um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses beraten.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Betriebsräte oder Personalräte können zum Teil bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr aushandeln – denn ihre Kündigung ist ansonsten problematisch. Für den Chef bedeutet ein langer Rechtsstreit um Ihre Kündigung auch hohe Kosten – dies kann ein gutes Argument für eine anständige Abschlusszahlung sein. Derartige Verhandlungen sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung führen. Ein versierter Jurist aus Neu-Ulm kann Ihnen helfen, das beste Ergebnis zu erzielen.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Einen Aufhebungsvertrag betrachtet das Jobcenter als freiwillige Arbeitsaufgabe. Daher verhängt es eine Sperrzeit. Diese dauert dann 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer der Leistung. Vor Absprachen mit dem Chef sollten Sie daher einen guten Anwalt aus Neu-Ulm prüfen lassen, ob sich die Abfindung überhaupt für Sie lohnt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

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