Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Parkstetten finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Parkstetten

Geht es um Eigenbedarf im Mietverhältnis, kann rechtliche Beratung hilfreich sein – hier finden Sie Ihren Anwalt in Parkstetten!

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Mietrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was soll ich als Mieter nun tun?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihnen auch alle nötigen Angaben gemacht wurden, etwa zum Grund und zur Person, die einziehen soll. Nicht erlaubt ist ein solcher Schritt „auf Vorrat“, ohne dass eine konkrete Person Bedarf an der Wohnung hat. Unwirksam wäre auch eine Beendigung des Mietvertrages nach kurzer Mietdauer, wenn für den Vermieter von Anfang an feststand, dass er bald selbst Bedarf an den Räumen haben würde. Handelt es sich um einen Vermieter mit mehreren Wohnungen? Falls eine andere Wohnung gerade frei wird, muss Ihnen diese als Ersatzunterkunft vorgeschlagen werden. Wichtig ist es, sich bei einer Eigenbedarfsanmeldung beraten zu lassen. In Parkstetten finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Was sind die Folgen einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung?

In diesem Fall besteht das Mietverhältnis einfach weiter. Der Mieter muss nichts Besonderes tun. Der Mieter kann dem Vermieter schreiben, dass er seinen Schritt für ungültig hält. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Auch ohne formellen Einspruch hat das unwirksame Schreiben des Vermieters keine Auswirkungen. Beharrt der Vermieter darauf, dass er alles richtig gemacht hat, kann er Sie auf Räumung verklagen. Dann trifft das Gericht die Entscheidung. Möchten Sie prüfen lassen, ob der Eigenbedarf bei Ihnen durchgreift? Dann sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Parkstetten wenden.

Welche Härtefälle können das Mietverhältnis retten?

Nach § 574 BGB kann der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dafür muss ein Umzug derzeit für den Mieter oder seine Familie unzumutbar sein. Beispiele sind Prüfungsstress, hohes Alter mit Gebrechlichkeit, Erkrankungen, aber auch eine Schwangerschaft. Hier gibt es eine wichtige Frist: Der schriftliche Widerspruch muss beim Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende eingehen. Bei der Begründung Ihres Härtefalles hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Parkstetten.

Welche Voraussetzungen hat der Eigenbedarf?

Eine Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, enge Familienangehörige oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigt. Mit Verwandten sind hier enge Verwandte wie Geschwister gemeint, aber auch entferntere Verwandte, mit denen eine sehr enge persönliche Beziehung besteht. Der Wohnbedarf des Vermieters – also die benötige Wohnungsgröße – muss tatsächlich der Wohnung entsprechen, die er angeblich beziehen möchte. Der Wohnungseigentümer muss im Kündigungsschreiben angeben, welche Person aus welchem Grund die Räume benötigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Parkstetten kann Sie zum Thema Eigenbedarf beraten.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zum Eigenbedarf – wir helfen Ihnen weiter!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Parkstetten tätige Anwälte für Mietrecht auf. Über die besonderen Qualifikationen der einzelnen Anwälte können Sie sich auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Möchten Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren? Dies wird für Sie durch unser Kontaktformular vereinfacht. Eine Verwendung unseres Kontaktformulars bringt für Sie keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!