Ihren Anwalt für Abfindung in Schleswig finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Schleswig

In Schleswig gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Sinn einer Abfindung ist es, Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen. Meist ist ihre Höhe jedoch Verhandlungssache. Mit einem guten Anwalt an Ihrer Seite steigen Ihre Chancen, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Sie können über unsere Internetseite Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Schleswig aufnehmen – ganz schnell und einfach.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Will der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden, sind aber auch mal bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin. Verhandlungsgeschick ist wichtig. Nicht vergessen sollte man, dass ein langes Gerichtsverfahren für den Betrieb teuer werden kann. Anwaltliche Beratung ist gerade bei Verhandlungen um eine Abfindung entscheidend. Ein Anwalt in Schleswig hilft Ihnen weiter.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Versicherungswidriges Verhalten – wie ein Aufhebungsvertrag – führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Üblicherweise dauert diese zwölf Wochen. Sie verkürzt die Bezugsdauer. Vor Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sollten Sie unbedingt zusammen mit einem Anwalt aus Schleswig ausrechnen, ob sich die Abfindung überhaupt für Sie rechnet.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Dabei kann die Abfindung auf fünf Steuerjahre verteilt werden. Sozialabgaben fallen für Ihre Abfindung übrigens nicht an. Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn Sie freiwillig versichert sind. In Schleswig kann Sie ein Rechtsanwalt in allen Fragen rund um dieses Thema beraten.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht eine solche Zahlung festlegen. Oft passiert dies, wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bekommt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Schleswig kann Ihnen helfen, festzustellen, ob Sie im konkreten Fall eine solche Zahlung beanspruchen können.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

Über unsere Internetseite kommen Sie schnell und einfach in Kontakt zu kompetenten Rechtsanwälten, die sich in Schleswig mit dem Arbeitsrecht auskennen. Unter "Kontaktdaten" gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über den Anwalt und seine Arbeitsweise. Eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl ist über unser Kontaktformular möglich. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Der ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden.