Ihren Anwalt für Testament in Warschau finden Sie hier

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Anwälte für Testament in Warschau

Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek, M.L.E
ul. Ledochowskiej 5E/2
02-972 Warschau

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Warschau für ein Problem im Zusammenhang mit einem Testament?

Viele Menschen machen Fehler bei der Erstellung Ihres Testaments. Leicht kann es passieren, dass völlig unbeabsichtigte Folgen zustande kommen. Schnell und unkompliziert finden Sie über unsere Internetseite einen kompetenten Anwalt für Erbrecht, der Sie berät.

Wann kann man ein Testament für unwirksam oder nichtig erklären lassen?

Das Dokument kann unwirksam sein, weil es formelle Mängel hat, etwa, weil die Unterschrift fehlt. Ist der Erblasser beim Verfassen des Dokuments nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, ist er nicht testierfähig. Auch dann ist das Dokument unwirksam. Manche Regelungen aus einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann man nicht durch neue Verfügungen wirksam abändern. Unwirksam ist auch eine Verfügung, die nicht vom Erblasser höchstpersönlich stammt oder deren Inhalt unter fremdem Einfluss niedergeschrieben wurde. Ein erfahrener Anwalt für den Bereich der letztwilligen Verfügungen kann Sie in Warschau zu deren Wirksamkeit beraten.

Was muss man zur Aufbewahrung und zum Widerruf eines Testaments wissen?

Sie können Ihren letzten Willen zu Hause aufbewahren. Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo das Dokument zu finden ist. Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern, indem Sie eine Neufassung anfertigen. Datieren Sie diese und vernichten Sie die alte Fassung! Beim Nachlassgericht wird das notarielle Testament verwahrt. Sie können es von dort zurückholen, um es zu widerrufen. Das Gericht verwahrt auf Wunsch auch Ihren eigenhändig verfassten letzten Willen. Wie alle derartigen Dokumente wird dieser dann in einem Register erfasst. Beim Widerruf oder bei Fragen zur Aufbewahrung hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt in Warschau.

Was für Arten von Testamenten gibt es?

Beim eigenhändigen Testament schreibt das Gesetz die Schriftform vor – es muss komplett handschriftlich verfasst werden, mit Ort, Datum und Unterschrift. Vom Notar aufgenommen oder diesem übergeben wird das notarielle Testament. Der Notar übergibt es zur Aufbewahrung an das Amtsgericht. Das Nottestament vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen ist für den Fall gedacht, dass kein Notar mehr rechtzeitig erreichbar ist. Bei einem Erbvertrag gehen zwei Parteien Verpflichtungen ein. Er kann nicht vom Erblasser einseitig widerrufen werden. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts können Sie ein rechtssicheres Testament erstellen.

Wie können Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament erstellen?

Ein solches Dokument kann nur durch Ehegatten erstellt werden. Bestimmungen auf Gegenseitigkeitsbasis können die Ehegatten nicht durch eigene Regelungen wieder ändern. Ist der Ehegatte noch am Leben, kann jedoch ein Widerruf erfolgen. Eine Variante ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Personen erben dann von demjenigen, der länger lebt. Ein gemeinschaftlicher letzter Wille bringt viele Rechtsfragen mit sich. Ein versierter Rechtsanwalt aus Warschau kann Sie effizient beraten.

Wo kann ich einen guten Anwalt finden, der sich mit Fragen rund um das Testament auskennt?

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Warschau tätigen Anwälten für Erbrecht zur Verfügung. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Mit unserem Kontaktformular können Sie einfach und bequem einen Anwalt um Rückruf bitten! Die Verwendung des Kontaktformulars zieht keine Zahlungspflichten oder anderen Verpflichtungen nach sich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Warschau gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.