Ihren Anwalt für Abfindung in Wermelskirchen finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Wermelskirchen

Rechtsanwalt Sacha Rotondi
Telegrafenstraße 37/39
42929 Wermelskirchen

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Wermelskirchen, weil Sie eine Abfindung aushandeln wollen?

Eine Abfindung mildert den Ausstieg aus dem Job ab. Sie kann aber auch nachteilige Folgen haben. Beim Aushandeln der Entschädigung kann Ihnen ein erfahrener Anwalt zur Seite stehen. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, in Wermelskirchen einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu finden.

Was gibt es bei einer Abfindung für Nachteile und wie kann man sie umgehen?

Endet Ihr Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist und gegen eine Geldzahlung, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies kann maximal ein Jahr dauern; immerhin verschiebt sich der Bezugszeitraum dadurch nur nach hinten und wird nicht kürzer. Schließen Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber, wird das Jobcenter eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängen. In diesem Fall verkürzt sich tatsächlich die Bezugszeit. Die übliche Kürzung beträgt zwölf Wochen. In Wermelskirchen gibt es versierte Rechtsanwälte. Sie sollten vor Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber deren Beratung in Anspruch nehmen – denn nicht jede Abfindung lohnt sich auch.

Wie wird meine Abfindung besteuert?

Diese Zahlung zählt zu den Einkünften und muss versteuert werden. Tragen Sie sie in der Steuererklärung in Anlage N ein. Von der sogenannten Fünftelregelung profitieren Sie, wenn der Chef Ihnen den ganzen Betrag innerhalb eines Jahres überwiesen hat. Dann können Sie die Geldsumme auf fünf Steuerjahre aufteilen. Auf die Abfindung müssen Sie keine Sozialabgaben bezahlen. Allerdings gilt dies nicht, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein in Wermelskirchen ansässiger Rechtsanwalt kann Sie unterstützen, damit bei der Beendigung Ihres Arbeitsvertrages alles ohne Schwierigkeiten verläuft.

Wann kann man als Arbeitnehmer mit einer Abfindung rechnen?

Arbeitgeber bieten eine solche Zahlung oft in einem Aufhebungsvertrag an. Auch eine Regelung im Arbeitsvertrag ist denkbar. Kommt es zu einer Stilllegung des Betriebs, sieht oft ein Sozialplan eine solche Zahlung vor. Auch bei einer Betriebsänderung kann diese erfolgen. Auch durch ein arbeitsgerichtliches Urteil im Kündigungsschutzprozess kann eine solche Zahlung festgelegt werden. Manchmal wird vom Chef im Kündigungsschreiben eine Abfindung angeboten – wenn der Empfänger auf eine Klage gegen die Kündigung verzichtet. In Wermelskirchen gibt es versierte Anwälte, die Sie zu allen Fragen um solche Entschädigungsleistungen beraten können.

Wie errechnet man die Höhe der Abfindung?

Wenn der Arbeitgeber eine Zahlung gegen Verzicht auf Klage angeboten hat, sind nach dem Gesetz 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung zu zahlen. Allerdings gilt diese Vorschrift nur für betriebsbedingte Kündigungen. Und generell gilt: Je besser die Chancen für eine Kündigungsschutzklage sind, desto besser stehen auch die Chancen auf eine höhere Zahlung. Hohe Zahlungen von bis zu vier Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr können oft Betriebsräte und Personalräte aushandeln – denn diesen ist nur schwer zu kündigen. Gerichtsprozesse – womöglich durch mehrere Instanzen – sind teuer. Dies kann die Bereitschaft Ihres Arbeitgebers erhöhen, eine gute Schlusszahlung zu vereinbaren. Eine Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt in Wermelskirchen hilft Ihnen, Ihre Verhandlungsposition zu verbessern und eine angemessene Abfindung zu bekommen.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt, um eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Auch in Wermelskirchen gibt es fähige Rechtsanwälte, die Sie rund um das Arbeitsrecht beraten können. Hier bei uns finden Sie eine Auflistung. Vielleicht möchten Sie erst einmal nähere Informationen über die Anwälte und deren Tätigkeit? Dazu klicken Sie einfach auf den Button "Kontaktdaten"! Unser Kontaktformular ermöglicht Ihnen eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme mit einem der Rechtsanwälte. Mit der Verwendung unseres Kontaktformulars gehen Sie keine Verpflichtungen ein und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der Anwalt Ihrer Wahl wird Sie umgehend anrufen. Dann können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.