Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Werther (Westf.) finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Werther (Westf.)

Rechtsanwalt Martin Mücke
Schwarzbachtal 51
33824 Werther (Westf.) (Zweigniederlassung)

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Werther (Westf.)!

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich dagegen wehren. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Der Anlass für den Schritt des Vermieters muss auch konkret und aktuell sein. „Auf Vorrat“ darf er die Wohnung nicht freimachen. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Um eine Eigenbedarfskündigung vielleicht zu verhindern, sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Werther (Westf.) beraten lassen.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Als Mieter können Sie zwar auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sollten Sie die Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt aus Werther (Westf.) prüfen lassen.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Ist ein Wohnungswechsel für den Mieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar, liegt ein solcher Fall vor. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Um Ihren Härtefall zu untermauern, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Werther (Westf.) wenden.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Außer engen Angehörigen wie Schwester, Bruder oder Kindern kommen auch entferntere in Frage, wenn diese eine sehr enge persönliche Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Die Eigenbedarfskündigung kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Werther (Westf.) überprüft werden.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Werther (Westf.) bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Die Profile der Anwälte – mit weiteren Informationen – finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt eine telefonische Rückmeldung zur Terminvereinbarung erhalten.