Fachartikel in der Rubrik Familienrecht
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2015
§ 166 Abs. 3 FamFG geht bei einer zuvor abgelehnten kindesschutzrechtlichen Maßnahme § 1696 Abs. 1 BGB als Prüfungsmaßstab vor, wobei § 1626a Abs. 2 BGB eine widerlegliche Vermutung zum Kindeswohl aufstellt.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2015
Der Entzug des elterlichen Sorgerechts im einstweiligen Anordnungsverfahren kann nicht auf den Willen einer 14-Jährigen gestützt werden, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben möchte.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2015
1. Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung, hat eine Gesamtsaldierung der beiderseitigen Ausgleichswerte zu erfolgen.2. Ergibt diese Bilanz, dass die an sich
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2015
Es liegt keine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts vor, wenn er im Unterhaltsverfahren keinen ausdrücklichen Antrag auf Befristung des nachehelichen Unterhalts stellt, weil das Familiengericht darüber von Amts wegen entscheiden muss.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2015
Ein Kind, das aus krankheitsbedingten Gründen nicht in der Lage ist, seiner Erkrankung gegenzusteuern sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Ausbildungsfähigkeit zu ergreifen, behält trotz Verletzung seiner
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2015
Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden; sie sind gegebenenfalls gem. § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen. (amtlicher
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2015
Nur wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener Umstände der Ausgleichswert eines ausgeglichenen Anrechts rückwirkend so wesentlich geändert hat, dass die Durchführung des Abänderungsverfahrens zulässig ist, können in diesem Verfahren auch Fehler
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015
1. Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen und bis höchstens 4.000 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten auf das Konto des Empfängers eingezahlt werden.2. Die
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015
Ein Umgang mit dem biologischen Vater ist dem Kindeswohl nicht förderlich, wenn durch ernsthafte psychische Widerstände der rechtlichen Eltern das Familiensystem, in dem das Kind lebt, beeinträchtigt würde. § 1686a BGB rechtfertigt keine
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 07/2015
Es ist sowohl mit Art. 6 Abs. 1, 2 GG als auch mit Art. 8, 14 EMRK vereinbar, dass die Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater auch dann ausgeschlossen ist, wenn zwar ursprünglich zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater eine