Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

Sie sind Anwältin bzw. Anwalt?

Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Anwalt-Suchservice finden Sie in unserem Info-PDF.

Autor: RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015

1. Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.2. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung der (Eigen-)Bedarfssituation und dem

Autor: RA Dr. Holger Reichert, Mainz
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015

Eine Abrechnung der Heizkosten zu 50 % nach erfasstem Verbrauch kann im Einzelfall bei vorhandener Rohrwärmeabgabe dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.

Autor: Dr. Claudia Böhm/FAin für GewRS, von BOETTICHER Rechtsanwälte, München
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2015

Wird in einer Rezeptsammelstelle die Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ermöglicht, die vom Kunden in der (Präsenz-)Apotheke abgeholt oder – alternativ – an den Kunden durch Boten der Apotheke ausgeliefert werden, besteht eine

Autor: Rechtsanwalt Moritz Vohwinkel, LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln, www.llr.de
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2015

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz hat bei lange und umfangreich beworbenen Produkten keine überhöhten Anforderungen. Die Schwächung der wettbewerblichen Eigenart jahrzehntelang vertriebener Produkte durch ähnliche Konkurrenzprodukte setzt

Autor: RA FAArbR Dr. Ulrich Boudon, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2015

Die Klausel, es werde „in Vollzeit” gearbeitet, kann mangels ausdrücklicher Festlegung der Arbeitszeit dahingehend ausgelegt werden, dass maximal 40 Wochenstunden Regelarbeitszeit geschuldet werden. Der Mindestumfang geleisteter Überstunden darf

Autor: RA FAArbR Werner M. Mues, CBH – Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2015

Die Einlegung eines Rechtsmittels im Beschlussverfahren bedarf einer separaten ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Betriebsrats. Fehlt ein solcher Beschluss, kann zwar das Rechtsmittel wirksam eingelegt sein; dies löst jedoch keine Pflicht des

Autor: RAin Susanne Christ, FAinStR, Steuer- und Wirtschaftskanzlei, Köln
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015

1. Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen und bis höchstens 4.000 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten auf das Konto des Empfängers eingezahlt werden.2. Die

Autor: RAin Monika Clausius, FAinFamR, Saarbrücken
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015

Ein Umgang mit dem biologischen Vater ist dem Kindeswohl nicht förderlich, wenn durch ernsthafte psychische Widerstände der rechtlichen Eltern das Familiensystem, in dem das Kind lebt, beeinträchtigt würde. § 1686a BGB rechtfertigt keine

Autor: RA Dr. Niclas Kunczik, Köln
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2015

Ein Hostprovider hat – nachdem er konkrete Hinweise für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erhalten hat – dem anonym postenden Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Reagiert dieser nicht innerhalb angemessener Frist, ist von einer

Autor: RA, FA IT-Recht Dr. Aegidius Vogt, RAYERMANN Legal, München – www.rayermann.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2015

Gleichartige Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf verschiedenen Onlineplattformen stellen keine natürliche Handlungseinheit dar, sondern sind als eigenständige Verstöße zu werten. Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist auch