Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten
In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.
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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.
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Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2014
Ein Plattformbetreiber, der für seine Händler im Internet wirbt, ist frei in seiner Entscheidung, wo und wann er Informationen zur Energieeffizienzklasse eines Produkts im Rahmen seines Werbeauftritts bereithält.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2014
Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume i.S.v. § 6b Abs. 1 BDSG. Die Videoüberwachung dieses Bereichs durch festinstallierte Mini-Dome-Kameras ohne Zoomfunktion und die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014
Der Mieter ist zur Duldung des Einbaus von Rauchmeldern trotz schon selbst angebrachter eigener Geräte jedenfalls dann verpflichtet, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einbau der Rauchmelder vorschreiben.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die von den Parteien eines Mietvertrages geschlossene Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag kann nach den Umständen des Einzelfalls sittenwidrig sein, wenn der Vermieter hierbei eine von ihm selbst verschuldete Zwangslage des Mieters ausnutzt
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die Verwendung der Framing-Technik, um ein fremdes Werk auf seine eigene Webseite einzubinden, stellt grds. keine öffentliche Wiedergabe dar.Voraussetzung ist allerdings, dass das Werk durch das Framing nicht einem neuen Publikum wiedergegeben wird.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die DENIC haftet als Störerin und ist zur Aufhebung einer Registrierung verpflichtet, wenn eine offenkundige und eindeutig feststellbare Rechtsverletzung vorliegt. Eine offensichtlich ungenaue Bezeichnung des Domainnamens in einem rechtskräftigen
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2014
Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die Schaffung einer Qualifizierungsgesellschaft zur Weiterbildung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer, so besteht keine vorrangige Verpflichtung zum Ausspruch einer Änderungskündigung, um eine
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2014
Ein Arbeitnehmer ist auch auf Verlangen nicht verpflichtet, Angaben zu getilgten oder tilgungsreifen Vorstrafen sowie zu eingestellten Ermittlungsverfahren zu machen.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2014
Rückständiger Kindesunterhalt kann der Verwirkung unterliegen, wenn sich die nicht zeitnahe Durchsetzung unter dem Gesichtspunkt illoyaler Rechtsausübung (§ 242 BGB) als unzulässig darstellt. Dieser Grundsatz erfährt für titulierte Ansprüche keine
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2014
1. Fordert ein Ehegatte die Rückzahlung eines während der Ehe gewährten zinslosen Darlehens vom anderen Ehegatten aus Anlass der Trennung, so liegt ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vor. (Leitsatz des
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2014
Bei eBay nur zum Schein abgegebene Gebote sind unwirksam. Hierbei ist es unerheblich, ob die Gebote durch den Anbieter selbst oder durch einen mit ihm zusammenwirkenden Dritten abgegeben wurden. Die unwirksamen Gebote führen zu einem
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2014
Ein (Hosting-)Provider ist dazu verpflichtet, ein Backup der Daten des Kunden anzufertigen – unabhängig davon, ob hierzu vertraglich etwas geregelt ist. Selbst wenn auch der Kunde keine Datensicherung vorgenommen hat, trägt der Provider den Schaden
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014
Solange ein Mieter keine Kenntnis von einem allein vom Jobcenter zu verantwortenden Mietrückstand hat, ist der Vermieter nicht berechtigt eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen. Der Mieter befindet sich
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014
Im Falle einer Klage auf Ungültigerklärung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan der Gemeinschaft bestimmt sich das Interesse der Parteien und Beigeladenen (und damit der Gebührenstreitwert) nicht nach dem Nennbetrag der auf die Wohnungseigentümer
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014
Die Leistungen eines Wirtschaftsteilnehmers, die darin bestehen, Dienstleistungen zusammenzustellen, damit der Verbraucher diese bequem vergleichen und erwerben kann, können unter den Begriff der „Dienstleistungen” gem. Art. 2 der Richtlinie
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014
Für ein Agenten- oder Vertreterverhältnis zwischen dem Markeninhaber und dem Anmelder einer Gemeinschaftsmarke i.S.v. Art. 8 Abs. 3 der Verordnung EG Nr. 207/2009 reicht es aus, wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung über eine geschäftliche
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2014
Syndikusanwälte, die neben ihrer abhängigen Beschäftigung arbeitsvertraglich berechtigt sind, rechtsberatende, entscheidende, vermittelnde und gestaltende Tätigkeiten auszuüben, sind auch dann nicht von der Rentenversicherungspflicht zu befreien,
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2014
Hat der Arbeitnehmer mit seiner Klage die Erteilung eines Zeugnisses geltend gemacht und einigen sich die Parteien auf die Erteilung eines Zeugnisses mit einer bestimmten Note, beträgt der Gegenstandswert für den Erteilungsantrag sowie für die
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2014
Die Fortsetzung eines wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes unterbrochenen Studiums begründet in der Regel keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2014
Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt voraus, dass die Schulausbildung die Zeit und die Arbeitskraft des Kindes voll oder zumindest überwiegend in Anspruch nimmt. Dies wird angenommen, sobald die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden