Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht

Autor: RiLG Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Idstein
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2013

Die Wahrung der Aufhebung eines Sondernutzungsrechtes im Grundbuch darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass das nunmehr unbeschränkte Gemeinschaftseigentum allen Wohnungseigentümern zugänglich ist.

Autor: RAin FAinMuWR Daniela Scheuer, Köhler Rechtsanwälte, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2013

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten” ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Autor: RiOLG, RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2013

Für einen Verwalter nach dem WEG ist es erkennbar, dass keine Beschlusskompetenz für private Haftpflichtversicherungen eines Wohnungseigentümers besteht. Legt er einen diesbezüglichen Antrag zur Abstimmung vor, hat er durch grob schuldhaftes

Autor: RiAG Dr. Olaf Riecke, Hamburg
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2013

Wenn der Mieter bei duldungspflichtigen Maßnahmen nicht schlechthin deren Unterlassen verlangen kann, so rechtfertigen die Beeinträchtigungen durch eine Baumaßnahme es nicht, die Miete überwiegend (geschweige denn ganz) einzubehalten. An das

Autor: Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar in Regen und Zwiesel
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2013

1. Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist.2. Auf einen solchen Tank finden die Regelungen der §§ 912 ff. BGB über den

Autor: RA Robert Harsch, Lörrach
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2013

1. Rügt der Mieter konkret inhaltliche Fehler der Betriebskostenabrechnung und errechnet er das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst, kann er auf dessen Grundlage die Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB anpassen.2. Ist dem Mieter wegen eines

Autor: RA Fridolin Bartholome, W.I.R Jennißen und Partner, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2013

Eine vorrangige Verrechnung von anteiligen Wohngeldzahlungen auf die Zuführungsbeträge zur Instandhaltungsrücklage läuft einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts zuwider und entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

Autor: RAin FAinMuWR Daniela Scheuer, Köhler RAe, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2013

Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben.

Autor: RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2013

Beschließen Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und einem Wohnungseigentümer geschlossenen Vertrages, ist eine ordnungsmäßige Verwaltung nicht schon wegen eines möglichen Scheiterns der

Autor: RiLG Dr.jur. Dr.phil. Andrik Abramenko, Idstein
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2013

Der Mieter hat nicht schon durch bloßes Ansehen oder Nutzen der Wohnung Kenntnis davon, dass ihre Fläche von der mietvertraglich vereinbarten abweicht, sondern erst durch Vermessen der Räume.