Gekündigt – und jetzt? So holst du dir dein Recht!

22.05.2025, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (50 mal gelesen)
Wer eine Kündigung erhält, kann sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren – und hat bei Erfolg Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Dabei ist Eile geboten: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.

Kündigung erhalten? So wehrst du dich mit einer Klage

Ist eine Kündigung immer rechtmäßig?
Nicht jede Kündigung durch den Arbeitgeber ist automatisch wirksam. Gerade wenn du den Verdacht hast, dass deine Entlassung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist, solltest du schnell handeln. Denn Arbeitnehmer sind durch das Kündigungsschutzgesetz in vielen Fällen gut geschützt. Wer sich wehrt, kann im besten Fall sogar seinen Arbeitsplatz behalten oder eine Abfindung erstreiten.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Mit einer Kündigungsschutzklage kannst du vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob deine Kündigung rechtmäßig ist. Wichtig zu wissen: Die Klage musst du spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen (§ 4 KSchG). Verpasst du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich korrekt war.

Wie läuft das Verfahren ab?
Zuerst reichst du die Klage beim Arbeitsgericht ein – selbst oder über einen Anwalt. Danach wird in einem sogenannten Gütetermin versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, oft gegen Zahlung einer Abfindung. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit einer ausführlichen Verhandlung. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt war. Das Gericht entscheidet anschließend über die Wirksamkeit der Kündigung.

Welche Kosten entstehen?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch wenn du verlierst. Gerichtskosten werden in der Regel erst nach Ende des Verfahrens fällig. In höheren Instanzen musst du als unterlegene Partei allerdings auch die Kosten der Gegenseite zahlen. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert.

Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Auch wenn kein Anwaltszwang besteht: Eine rechtliche Beratung lohnt sich fast immer. Besonders bei komplizierten Kündigungen, zur Einschätzung der Erfolgsaussichten oder bei der Verhandlung einer Abfindung kann ein erfahrener Anwalt entscheidend sein. Ich helfe dir dabei, deine Rechte durchzusetzen und sorge dafür, dass du keine Fristen verpasst.

Autor dieses Rechtstipps

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